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Müri Felix · Nationalrat · 2014-12-03

Müri Felix · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-12-03

Wortprotokoll

Wir kommen zum 9. Kapitel, "Förderung".

Zu Artikel 53, "Information und Beratung": Hier möchten wir in Absatz 1, dass der Bund die Informationen gibt. In fast jedem Artikel wird den sogenannt erneuerbaren Energien ein spezieller Platz eingeräumt. Gerade in diesem Artikel, wo es um die Energienutzung und nicht um die Produktion geht, ist das unnötig. Die Bevölkerung kann sich besser damit identifizieren, wenn die Informationen durch den Bund und die Kantone erfolgen.

Zu Artikel 54, "Aus- und Weiterbildung": Hier lautet unser Antrag auf Streichen. Die betroffenen Branchen sollen ihre Fachleute selber ausbilden. Sie erhalten bereits genug Subventionen via KEV. Hier muss man nicht nach dem Staat rufen. Als WBK-Mitglied graust es mir jetzt schon, wenn das alles dann in die BFI-Botschaft hineingepackt wird.

Zu Artikel 55, "Forschung, Entwicklung und Demonstration": In Absatz 1 beantragen wir eine Kann-Formulierung. Wir möchten hier keinen Zwang haben. Wettbewerb und Investitionen Privater sind gefragt. Der Forschungserfolg kann nicht per Gesetz herbeigezaubert werden. Hier ist etwas Zurückhaltung angezeigt. Pilot- und Demonstrationsanlagen sind im Inland zu unterstützen. Absatz 3 kann man streichen. Wir wollen keine ausländischen Standorte finanzieren und ausländisches Recht übernehmen. Keine staatlichen Investitionen im Ausland!

Zu Artikel 58, "Globalbeiträge": In den Absätzen 3 und 5 beantragen wir eine teilweise Streichung. Im Sinne einer schlanken und unbürokratischen Umsetzung sowie zur Motivation privater Initiative ist auf Ausnahmebestimmungen zu verzichten. Die Gelder sollen zudem zügig verwendet werden und sonst anderen Projekten zur Verfügung stehen.

Zu Artikel 59, "Finanzhilfen an Einzelprojekte", Absatz 2: Werden Projekte zu stark mit Subventionen gepusht, werden sie statt auf Wirtschaftlichkeit auf Subventionstauglichkeit hin optimiert. Wo bleibt das unternehmerische Risiko? Die Finanzhilfen sind daher restriktiv und ausnahmslos zu beschränken. Bei Absatz 4 ist eine Pflicht zur Rückforderung der Finanzhilfen bei sehr erfolgreichen Projekten angezeigt und entspricht der Einsicht, dass Subventionen nicht einfach auf den Bäumen wachsen.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung meiner Minderheitsanträge.