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AB 17825

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-13

Wortprotokoll

Auch hier möchte ich Sie bitten, der Mehrheit zu folgen.

Wiederum handelt es sich beim Antrag der Minderheit um ein an sich durchaus gut gemeintes Anliegen, das aber innerhalb der IV wiederum sehr klar systemwidrig ist. Es geht nämlich darum, die bisher auf Personen orientierten Hilfeleistungen und Unterstützungen bei der Reintegration auch auf den Arbeitgeber auszuweiten, und dies würde ohne Zweifel eine ganze Reihe von Problemen mit sich bringen, über die Kostenfolgen gar nicht zu sprechen.

Ich darf Ihnen ein Beispiel geben: Wenn heute ein Behinderter etwa dank einer Maschine mit "computer-aided design", wie das heute heisst, arbeiten kann, dann kann er dieses Gerät von der IV bekommen, er kann es an seinen Arbeitsplatz mitnehmen, er kann damit reintegriert werden; er kann das Gerät aber auch wieder mitnehmen, wenn er an einen anderen Arbeitsplatz geht. Das Gerät hilft ihm bei der Reintegration. Würden wir diese Hilfe auf den Arbeitgeber ausweiten, dann würden sich ganz neue Probleme stellen. Man könnte bei einem Arbeitsplatzwechsel eben durchaus die Autonomie des Behinderten beschränken; es würde viel schwieriger, wenn er den Arbeitsplatz wechseln möchte. Es gibt eine ganze Reihe von Möglichkeiten für den Arbeitgeber, dieses Instrument nicht unbedingt im Interesse des Behinderten einzusetzen.

Wir sind also klar der Meinung, dass es hier nicht angehen kann, eine Ausweitung auf den Arbeitgeber vorzunehmen, dass es nicht angehen kann, hier mit Geldern der IV betriebliche Änderungen oder Aufrüstungen - wenn ich das etwas pointiert sagen darf - zu finanzieren. Wir sind vielmehr der Meinung, dass wir ganz klar im System bleiben sollten, das es personen- und fallbezogen erlaubt, nicht nur infrastrukturelle oder bauliche Änderungen anzubringen, sondern vor allem diese Geräte, Maschinen und andere Hilfen zu finanzieren, die der Behinderte dann wieder weitertransferieren kann.

Auch hier geht es schliesslich um die finanziellen Folgen. Ich darf Sie auch hier, wie bei weiteren Forderungen, daran erinnern, dass das Hauptanliegen dieser IV-Revision ein Konsolidierungsanliegen ist. Hier würden wir ganz sicher ein Tor zu weiteren finanziellen Folgen öffnen und zudem das bisherige klare und effiziente System ungünstig verändern.

Ich bitte Sie also, der Mehrheit zu folgen.