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Rösti Albert · Nationalrat · 2014-12-01

Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-12-01

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zu Artikel 9 Absatz 1 zu folgen, um damit explizit zu gewährleisten, dass wir bei einer nicht genügend gesicherten Energieversorgung zuerst im Inland schauen, was möglich und machbar ist.

Mein zweiter Minderheitsantrag in diesem Block betrifft Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe b; dort plädiere ich namens der Minderheit für eine kleine, aber wichtige Ergänzung. Mit der Erarbeitung eines Konzepts für den Ausbau der erneuerbaren Energien sind bezüglich Netze nicht einfach nur die generellen Auswirkungen auf den Netzausbau einzubeziehen. Hier muss der Fokus insbesondere auf die wirtschaftlichen Auswirkungen gelegt werden. Der notwendige, massive Ausbau des Verteilnetzes für den Abtransport des dezentral anfallenden Stroms aus erneuerbaren Energien darf nicht kosten, was er will. Gleiches gilt für den Ausbau des Hochspannungsnetzes, den allfälligen Import von Strom. Hier sieht man, wie wichtig eine Synchronisation der Netzstrategie mit der Energiestrategie ist. Der Ausbau der erneuerbaren Energien verschlingt bereits so grosse Summen. Der Konsument wird genügend zur Kasse gebeten. Die Kosten für den Ausbau der Netze müssen zwingend mit einbezogen werden; dieser Ausbau darf nicht um jeden Preis erfolgen. Die Beachtung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses ist angebracht und wichtig. Damit mit dem Konzept die Netzkosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien nicht ausufern, sind die wirtschaftlichen Auswirkungen mit einzubeziehen - deshalb mein Minderheitsantrag.

Mein dritter und letzter Minderheitsantrag in diesem Block betrifft die Aufgaben des Bundes. Mit diesem Minderheitsantrag verlange ich eine Änderung in Artikel 12 Absatz 3. Es ist gut und wichtig, dass der Bund bei der Erarbeitung des Konzepts eine Rolle einnimmt. Diese Rolle ist in den Absätzen 1 und 2 von Artikel 12 bereits ausreichend definiert. Es ist unnötig, dass der Bund nach drei Jahren die Federführung für das Konzept übernehmen kann: Einerseits arbeitet der Bund als eine die Kantone unterstützende Instanz am Konzept mit, andererseits liegt die Hoheit bei solchen raumplanerischen Angelegenheiten in der Schweiz bei den Kantonen und Gemeinden. In Artikel 11 Absatz 1 sagt der Bundesrat ja, dass die Erarbeitung des Konzepts Aufgabe der Kantone ist. Unser Föderalismus funktioniert, es braucht in diesem Punkt nicht eine Bevormundung durch den Bund. Damit würde letztlich der Föderalismus ausgehöhlt. Dem ist an dieser Stelle Einhalt zu gebieten. Was wäre denn der Mehrwert einer Übernahme durch den Bund, was sollte daran besser [PAGE 2048] sein? Ich vertraue hier vollends unserem bewährten föderalistischen System und der Arbeit der Kantone. Daher lautet mein Minderheitsantrag, Artikel 12 Absatz 3 zu streichen und die Kompetenzen bei der Erarbeitung dieses Konzepts so zu gestalten, wie es unser erprobtes föderalistisches System nahelegt.

Ich danke Ihnen, wenn Sie meinen Minderheitsanträgen Folge leisten.