Fässler Daniel · Nationalrat · 2014-12-01
Fässler Daniel · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-01
Wortprotokoll
Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt in Block 1 grundsätzlich die Mehrheitsanträge. Nur in Bezug auf die Minderheitsanträge Vogler zu Artikel 6 sind wir uns nicht einig.
Zuerst zu Artikel 1, zum Zweckartikel: Während Absatz 1 sowie die Buchstaben a und b von Absatz 2 unbestritten sind, führten wir in der Kommission zu Buchstabe c von Absatz 2 eine ausführliche Diskussion. Die unterschiedlichen Vorstellungen darüber, wohin die Reise mit der Energiestrategie 2050 gehen soll, werden schon beim Zweckartikel des neuen Energiegesetzes offenkundig. Wir von der CVP/EVP-Fraktion können einer Fundamentalopposition, bei welcher man die Augen vor der Realität verschliesst, nichts abgewinnen. Und wir sind realistisch genug, um übertriebene Erwartungen an den Ausbau der erneuerbaren Energien abzulehnen. Im Klartext: Wir lehnen die beiden Minderheitsanträge zu Artikel 1 ab.
Zu den Artikeln 2 und 3 und damit zu den Zielen bzw. Richtwerten: Die CVP/EVP-Fraktion ist auch bei diesen Artikeln nicht bei den Minderheiten vertreten und unterstützt jeweils die Kommissionsmehrheit. Ich verhehle allerdings nicht, dass die Festschreibung von Zielen für den Ausbau der Elektrizitätserzeugung mit erneuerbaren Energien bzw. von Verbrauchszielen in unserer Fraktion kontrovers diskutiert wurde. Es gab Stimmen, welche die Auffassung vertraten, dass Ziele Teil einer Strategie sein müssen, in einem Gesetz aber nur dann etwas zu suchen haben, wenn darin auch konkret festgelegt wird, was bei Nichterreichung der Ziele zu tun ist. Letztlich hat sich aber die Überzeugung durchgesetzt, dass es bei der Umsetzung der Energiestrategie 2050 wichtig ist, die Ziele nicht nur in Perspektiven- oder anderen Grundlagenpapieren zu umschreiben, sondern im Gesetz selber festzulegen.
Den Antrag der Minderheit Girod zu Artikel 2 erachten wir als nicht realistisch, den Antrag der Minderheit Wasserfallen zu den in Artikel 3 definierten Verbrauchszielen als zu wenig ambitiös. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen und von der Kommissionsmehrheit übernommenen Ziele zum Energieverbrauch beurteilen wir zwar als sehr ehrgeizig, aber auch als effektiv nötig, wenn der schrittweise Ausstieg aus der Kernenergie wirklich gelingen soll.
Bei Artikel 5 unterstützen wir ebenfalls die Mehrheit, und bei Artikel 6 sind wir, wie einleitend festgestellt, gespalten. Davon ausgenommen ist Absatz 2, bei dem ein Antrag der Minderheit Chopard-Acklin vorliegt. Bei diesem Punkt unterstützen wir die Mehrheit. Wir tun dies im Bewusstsein, dass wir mit der Streichung von Absatz 2 hinter das heutige Recht zurückgehen.
Für die Unterstützung der Mehrheit bei Artikel 6 Absatz 2 gibt es zwei Gründe. Der erste ist der Hauptgrund, das ist die Hauptsache: Mit dem sukzessiven Wegfall der elektrischen Energie aus Kernkraftwerken wird uns die für die Versorgungssicherheit wichtige Bandenergie fehlen. Wir können uns diese im Ausland besorgen, oder wir erhalten uns eine gewisse Eigenversorgung, indem wir den Bau von neuen fossil-thermischen Kraftwerken nicht unnötig erschweren. Nach dem Wortlaut von Absatz 2, wie er vom Bundesrat vorgeschlagen wird, müsste die zuständige Behörde faktisch schweizweit prüfen, ob die Energie nicht aus erneuerbaren Energien gewonnen werden kann. Das erscheint uns nicht praktikabel zu sein.
Ich fasse zusammen: Wir folgen in Block 1 generell der Mehrheit und ersuchen Sie, es uns gleichzutun. Bei der Abstimmung über die beiden Minderheitsanträge Vogler werden wir für etwas Farbe auf der Abstimmungsanzeige sorgen.