Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-12-01
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-12-01
Wortprotokoll
Während Jahren war die Energiepolitik eine relativ stabile Domäne mit langfristigen Szenarien und wenig Dynamik. Heute erleben wir eine sich stark verändernde Energiewelt, und das nicht erst seit dem Unglück von Fukushima. Die unkonventionelle Erdöl- und Gasförderung verteilt die globalen Ressourcen komplett neu. So werden etwa die USA fast zum Selbstversorger, nachdem sie bis vor vier Jahren noch fast 50 Prozent ihrer Energie importiert haben. Wir erleben sehr dynamische, volatile Energiemärkte. Der Markt wird mit billiger Energie überschwemmt. Der Ölpreis fällt von über 120 Dollar pro Fass im Jahr 2011 auf aktuell 80 Dollar pro Fass. In den USA ist der Benzinpreis erstmals unter die magische Grenze von 3 Dollar pro Gallone gefallen. Damit ist Benzin deutlich günstiger als Milch, die im September pro Gallone 3,73 Dollar kostete.
Die Gründe für diese Situation liegen in der Tatsache, dass die Opec mehr als die Förderquote von 30 Millionen Barrel [PAGE 2031] pro Tag produziert, sowie in der Wirtschaftslage mit einer derzeit schwächelnden Nachfrage in China und eher rezessiven wirtschaftlichen Tendenzen im Euroraum. Diese Wirtschaftslage wirkt sich auf die Energie- und auf die Strompreise aus. Die schwächere Nachfrage, das hohe Ausmass an Subventionen für die Erneuerbaren und die billige Kohle haben zu Überkapazitäten auf dem europäischen Markt und zu einem entsprechenden Preiszerfall geführt. Das ist gut für viele Konsumenten und schlecht für viele Anlagenbetreiber.
Wir sind in der Schweiz nicht auf einer Insel in Bezug auf diese Entwicklung, wir können uns von diesen globalen wirtschaftlichen Tatsachen nicht abschotten. Deswegen ist die Energiestrategie nicht nur eine Strategie zum geordneten Ausstieg aus der Kernenergie, sondern eine Ausrichtung an den wirtschaftlichen Realitäten, an der neuen Dynamik der Energiemärkte und an der Tatsache, dass die Schweiz mit einem Importanteil von 78 Prozent überaus stark von diesen Märkten und deren Entwicklung abhängig ist.
Daraus geht aber auch hervor, dass die Schweiz nicht eine Politik für Jahrzehnte zimmern kann, wie einige Kreise fordern. Vielmehr ist ein etappenweises Vorgehen richtig, das einen Zeitraum lässt für Anpassungen an globale Entwicklungen, an die Märkte, damit eben auch die technologischen Erneuerungen und Innovationen laufend in die richtigen Massnahmen eingepasst werden können. Sie können nicht davon ausgehen, dass die Energie auch in Zukunft derart günstig zu haben sein wird. Die Nachfrage nach Energie wird sich massiv erhöhen, alleine die Brics-Staaten werden gemäss der Internationalen Energieagentur bis 2035 für eine Zunahme der Energienachfrage um 30 Prozent verantwortlich zeichnen. Nach allen Regeln des Marktes werden also die Preise zulegen. Auch wir werden, wenn wir heute keine Massnahmen treffen, einen deutlich höheren Energiebedarf aufweisen - dies insbesondere aufgrund des Bevölkerungswachstums, welches grösser ist als früher angenommen.
Schliesslich gilt es zu beachten, dass der Energieverbrauch für zwei Drittel der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich ist. Auch bei uns machen die fossilen Erdölbrennstoffe, die Treibstoffe und das Gas 75 Prozent des Energieverbrauchs aus. Die Reduktion der fossilen Energien im Energiemix jedes Staats ist ein Gebot der Stunde; sie ist ein Bestandteil unserer Klimapolitik und dieser Vorlage des Bundesrates.
Ich stelle bei Ihren Ausführungen fest, dass Sie nur von Strom und nicht von Energie reden. Es geht bei der bundesrätlichen Strategie nicht nur um Strom; es geht eben gerade um die Gesamtsicht bei der Energie, um die Versorgungssicherheit und die Reduktion unserer Auslandabhängigkeit. Ein Grossteil der fossilen Energie wird heute importiert; 2013 waren es 77,6 Prozent. Mit der Energiestrategie wollen wir den Anteil des Verbrauchs von fossilen Energien und damit gerade auch die Importabhängigkeit auf unter 60 Prozent senken. Die Massnahmen liegen vor.
Die Energiestrategie soll unser Land also auch unabhängiger machen, unabhängiger von geopolitischen Schwankungen, von Preisverletzlichkeit und von Faktoren, die von uns nicht beeinflussbar sind. Deshalb verhandeln wir auch mit der EU über eine Integration in den Energiemarkt; der Marktzugang ist entscheidend dafür, dass man mindestens von gleichen Bedingungen profitieren kann.
Die Reduktion der Importabhängigkeit macht aber auch ökonomisch Sinn. Es hat nichts zu tun mit ein bisschen Bauchweh nach Fukushima, es hat viel zu tun mit ökonomischem Sachverstand. Wir gaben im letzten Jahr für Energie fast 33 Milliarden Franken aus. Der Strom macht lediglich 10 Milliarden davon aus. Es fliesst also viel Geld ins Ausland. Mit mehr einheimischer Energie investieren wir vermehrt ins Inland, in unsere Arbeitskräfte, und nutzen unsere Ressourcen. Mit mehr Effizienz senken wir unsere Energiekosten, was unsere Verletzlichkeit wegen Preisvolatilitäten oder geopolitischer Krisen reduziert. Das stärkt massgeblich unsere Versorgungssicherheit.
Lösen Sie sich auch von der Vorstellung der Autarkie! Ich höre immer wieder, dass wir so abhängig sind, wenn wir jetzt ein bisschen mehr Strom importieren. Wir importieren vor allem Energie. Ich habe noch nie gehört, dass Sie sich betreffend Versorgung unsicher fühlen, weil wir Treibstoff importieren, weil wir unsere Autos importieren, weil wir unsere Textilien und Schuhe importieren, weil wir einen grossen Teil unserer Nahrungsmittel importieren. Bei Versorgungssicherheit geht es immer um Marktzugang, um Kosten und Nutzen und darum, wo sich Investitionen lohnen. Wir streben gerade auch bei der Landwirtschaft eine Versorgungssicherheit an, weil wir uns auch hier für Krisenfälle, für den Fall eines vereitelten Marktzugangs absichern wollen, um eine Grundversorgung sicherzustellen. Das ist mindestens beim Strom dasselbe, es ist auch bei der Energie dasselbe, für einen beschränkten Zeitraum. Das sind die Regeln des Marktes. In der Schweiz haben wir in allen Bereichen Güter, die wir importieren und bei denen wir immer überlegen, wie es mit dem Preis-Leistungs-, dem Kosten-Nutzen-Verhältnis steht und was marktwirtschaftlich Sinn macht. Das werden Sie immer mehr auch beim Strom sehen. Es sind Märkte, nicht national abgeschottete Konstrukte.
Sie haben 2011, genau wie der Bundesrat, beschlossen, schrittweise aus der Kernenergie auszusteigen. Wir haben kein allgemeines Technologieverbot in diesem Gesetz, sonst dürfte man nämlich auch die bestehenden Anlagen nicht mehr betreiben. Vielmehr sehen wir vor, keine Bewilligungen mehr für Kernkraftwerke zu erteilen. Auch das ist ökonomisch sinnvoll, denn Sie wissen, dass ein einziges neues Kernkraftwerk heute unter 11 Milliarden Franken Baukosten nicht zu erstellen ist, ganz zu schweigen von den Stilllegungs- und Entsorgungskosten, die ja heute schon bei den bestehenden Werken die 20-Milliarden-Grenze überschreiten. Diese Kosten muss man auch einrechnen.
Wir wissen von Staaten, die in die Kernenergie investieren - etwa vom Vereinigten Königreich als einem von zwei europäischen Beispielen -, dass auch diese Energie heute mit Subventionen verbunden ist. In diesem Fall sind es 16 Cent pro Kilowattstunde während 35 Jahren, nicht während 20 Jahren wie bei uns. Sie müssen also, wenn Sie die Energiestrategie zurückweisen wollen, eine Alternative für unser Land aufzeigen. Kernenergie ist zweifelsfrei keine, die Zukunft gehört zweifelsfrei den erneuerbaren Energien.
Die entsprechende Strategie ist die Konsequenz der Parlamentsentscheide aus dem Jahr 2011: Sie haben uns beauftragt, eine sichere und wirtschaftliche Stromversorgung der Schweiz ohne neue KKW zu gewährleisten. Sie haben uns beauftragt, die Energieeffizienz und die erneuerbaren Energien zu stärken und die Auslandabhängigkeit möglichst gering zu halten. Diese Strategie haben Sie vor sich. Wir liefern Ihnen die Übersicht zu Zielen und Massnahmen, und Sie können beschliessen. Energieversorgungssicherheit hängt von verschiedenen Faktoren ab: vom gesetzlichen Rahmen, von äusseren Faktoren wie Wetter und Nachfrage, von Marktfaktoren wie Energiepreisen, von Grenzkapazitäten, von technischen Faktoren rund um Pipelines und Netze und von der Frage, wie und wo die Produktion von Energie anfällt. Beeinflussen können Sie mit diesen Gesetzesvorlagen nur einen Teil dieser Faktoren.
Wie Sie wissen, geht der Bundesrat schrittweise vor. Die Vorlage zur zweiten Etappe der Energiestrategie werden Sie, wie bereits erwähnt wurde, im nächsten Frühling erhalten. Wir haben im Bundesrat beschlossen, das Fördersystem nach 2020 schrittweise durch ein Lenkungssystem abzulösen. Dazu braucht es einen neuen Verfassungsartikel. Ob und wie man das dann umsetzen will, werden Sie und das Volk entscheiden, gestützt auf den Verfassungsartikel. Lenkungsabgaben, Herr Nationalrat Brunner, bedeuten im Übrigen nicht höhere Steuern: Eine Lenkungsabgabe ist per se eine Abgabe, die vollständig an Bevölkerung und Wirtschaft zurückerstattet wird. Deshalb ist es gerade keine Steuer.
Mit einer Rückweisung des Geschäftes ändern Sie weder am Fahrplan des Bundesrates für diese Verfassungsgrundlage einer Lenkungsabgabe etwas, noch ändern Sie diese Massnahmen ab. Sie würden aber den Prozess und damit [PAGE 2032] eben auch die Massnahmen für mehr Effizienz und weniger fossile Energien um mehrere Jahre bremsen.
Strommarktöffnung und Strommarktabkommen mit der EU sind wichtig für unser Land. Auch das sind aber unabhängige Geschäfte, die auf heutigen Gesetzen basieren und gegen die wie üblich separat immer das Referendum ergriffen werden kann. Wir erachten die Strommarktöffnung und die Anbindung an den EU-Binnenmarkt als wichtig für die Versorgungssicherheit der Schweiz. Den Austausch von Strom mit der EU kennen wir seit Jahren, gerade in den Wintermonaten, und er bekommt eine immer höhere Bedeutung. Strommarktabkommen und volle Marktöffnung tragen deshalb wesentlich zur Erreichung der Ziele der Versorgungssicherheit und der Energiestrategie bei.
Auch zur Frage der Stromnetze gibt es eine separate Strategie. Sie befindet sich in der Vernehmlassung, und auch sie ist völlig unabhängig von diesem Paket. Aber es macht Sinn, dass wir auch unsere Netze auf Vordermann bringen. Auch hier ist die Ausgangslage dieselbe, weil unsere Netze gleich wie die Energieanlagen in die Jahre gekommen sind. Sie sind 40- oder 50-jährig und müssen ohnehin erneuert werden. Wir brauchen ohnehin Investitionen. Wir machen es jetzt gerade noch klug, smart und mit Intelligenz, mit Technologien, mit denen wir Nachfrage und Angebot besser steuern können.
Auch hat das Parlament losgelöst von dieser Strategie bereits die Investitionen in die Energieforschung erhöht. Im März 2013 haben Sie den Aktionsplan verabschiedet, seither werden viele Projekte von den sieben Kompetenzzentren erforscht. Gerade im Bereich der Speicherung, der für die restlichen 40 Prozent der Technologie oder für die Effizienzziele, die wir noch nicht erreicht haben, ganz zentral wäre, sehen die Resultate schon nach kurzer Zeit sehr vielversprechend aus.
Wir haben auch aufgrund der parlamentarischen Initiative 12.400 bereits einige Beschlüsse zur Stärkung der erneuerbaren Stromproduktion und zur Rücksichtnahme auf energieintensive Betriebe vorgenommen. Sie sind in dieser Vorlage integriert.
Weiter möchte ich bemerken, dass der Bundesrat diese Vorlage auch als indirekten Gegenvorschlag zur Atomausstiegs-Initiative konzipiert hat. Der Bundesrat will keine vorzeitige Stilllegung der KKW. Wir wollen kein politisch gesetztes Enddatum, sondern eines, das von der Sicherheit und von ökonomischen Investitionen der Betreiber gesetzt wird. Die bestehenden KKW sollen so lange betrieben werden können, wie dies sicherheitstechnisch möglich ist und wie es von den Unternehmen auch mit den nötigen Investitionen gewährleistet wird. Mit dem schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie bleibt zudem genügend Zeit für den Umbau des Energiesystems, für die Marktakteure, die sich neu organisieren müssen, für die Elektrizitätswerke und eben am Schluss auch für den Konsumenten. Das ist wichtig für unsere Stromversorgungssicherheit, die heute ja durch hohe Qualität, durch gute Verfügbarkeit und durch weitgehend CO2-freie Produktion gewährleistet ist. Wir können zudem Entschädigungsansprüche der KKW-Betreiber vermeiden.
Die Strategie des Bundesrates ist langfristig angelegt. Sie setzt klare Ziele und zeigt transparent auf, wie diese erreicht werden sollen. Sie antwortet auf die vielfältigen, aktuell sich stellenden Herausforderungen der Energiewirtschaft. Sie setzt den Rahmen für die gesamte Energiepolitik und umfasst alle Energieträger, nicht nur Strom. Sie ist ausgewogen, wenn es darum geht, Versorgungssicherheit, Umweltverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit und technische Sicherheit zu gewährleisten. Sie geht unsere wesentlichen Effizienzpotenziale an, und sie stellt bei der Förderung der erneuerbaren Energien Eigeninitiative sowie marktwirtschaftliche Elemente ins Zentrum. Es wurde belegt, dass die Strategie technisch machbar ist, wirtschaftliche Vorteile bringt und auch das Verhältnis von Schutz und Nutzen klärt.
Das zur Debatte stehende erste Massnahmenpaket beinhaltet die kurz- und mittelfristigen Ziele von 2020 bis 2035. Es enthält die auf diese Frist ausgerichteten Massnahmen. Wir haben eben gerade keine Planwirtschaft, denn es investiert noch immer nicht der Bund, sondern die Marktakteure. Bei der Frage, wie und in welchem Zeitraum es realisiert werden kann, wird es massgeblich auf das Umfeld, auf Preise und Anreize ankommen. Die Effizienzsteigerung wird zentral sein, weil sie die Auslandabhängigkeit und damit die Verletzbarkeit unserer Versorgung verringert. Wir haben Effizienzziele für die Wirtschaft, die immerhin 35 Prozent des Energieverbrauchs verzeichnet. Mit dem Modell der Zielvereinbarungen, mit der Entlastung der Unternehmen, haben wir ein marktwirtschaftliches Anreizmodell.
Der Verkehr ist für 35 Prozent des Energieverbrauchs verantwortlich. Auch hier haben wir mit den technischen Anforderungen für Neuwagen keine "Subventionitis", sondern ein technisches Regulierungsmodell im Vordergrund, das wir bereits kennen, das sich bewährt hat und das im Einklang mit internationalen Vorschriften steht. Bei den Haushalten, die immerhin für 29 Prozent des Energieverbrauchs verantwortlich sind, haben wir mit dem Gebäudeprogramm auch eine Subvention. Es ist aber ein gutes Programm, das wir mit den Kantonen umsetzen und bei dem das Gewerbe regional massgeblich von den Investitionen in die Renovierung der Altbauten profitiert. Auch das gibt Arbeit und macht Sinn. Schlussendlich finden Sie mit den raumplanungsrechtlichen Vorgaben eben auch das nationale Interesse an der Nutzung der erneuerbaren Energien. Es ist so, dass es heute gegen viele Einzelprojekte Einsprachen und damit Verzögerungen in der Realisierung gibt. Mit den raumplanungsrechtlichen Vorgaben, mit einem Konzept der Kantone, mit Gebietsausscheidungen können wir hier den Konflikt zwischen der Nutzung der Energie und dem Schutz der Landschaften entschärfen. Wir haben klare Vorgaben, was die Erfolgsquote von Projekten steigern wird.
Jetzt verlangen einige von Ihnen, dass wir mit der Förderung der erneuerbaren Energien aufhören; sie bezeichnen den Netzzuschlag als versteckte Steuer und milliardenschwere Subvention. Festzuhalten ist, dass wir heute bei allen Energieformen keine Kostenwahrheit kennen. Sie haben die letzten Berichte über die Stilllegungs- und Entsorgungskosten gelesen. Selbstverständlich werden auch dort die zusätzlichen Beiträge und versteckten Kosten wie auch der Netzzuschlag von den Betreibern auf die Konsumenten überwälzt. Ich stelle aber fest, dass es jetzt auch ein sehr grosses Interesse gibt, die Wasserkraft weiterhin zu subventionieren und das Engagement zu verstärken. Das macht durchaus Sinn, wenn man Investitionen in die Wasserkraft auch in Zukunft sicherstellen will. Es braucht Investitionen, welche im heutigen Umfeld nicht ohne Weiteres in genügendem Umfang getätigt werden. Das vom Bundesrat vorgeschlagene Fördersystem hat dabei den Vorteil, dass es sich gegenüber der heutigen KEV verstärkt am Markt orientiert, finanziell gedeckelt bleibt, wie das andere Staaten nicht kennen, und dass es dank des geplanten Übergangs zum Lenkungssystem auch wieder abgebaut werden soll.
By the way, wir haben jetzt alle sechs Monate die Zuschläge den Marktentwicklungen angepasst und somit die Beiträge nach unten korrigiert. Ja, Förderung ist nicht gratis, aber wir fördern mit einer Deckelung, also mit Augenmass, und haben die Förderung alle paar Monate an den Markt und somit nach unten angepasst. Der Vorwurf, wir würden mit Milliarden subventionieren, ist falsch. 2014 fliessen etwa 290 Millionen Franken in die erneuerbaren Energien. Ab 2015 verdoppeln wir die Förderbeiträge, weil wir die Warteliste abbauen wollen und weil die Einmalvergütungen wie auch die Entlastungen der Industrie zu Buche schlagen. Daher bezahlt ab Januar 2015 jeder Konsument 1,1 Rappen pro Kilowattstunde inklusive der Entschädigung für den Gewässerschutz. Die Kosten für einen Vierpersonenhaushalt belaufen sich damit neu auf Fr. 49.50 pro Jahr oder gut 4 Franken im Monat. Das ist also wirklich eine "immense" Subvention, die uns alle vor "grosse" Probleme stellen wird.
Selbst wenn wir die Abgabe tatsächlich bis zur Obergrenze von 2,3 Rappen verdoppeln, bringt das also für einen Haushalt Belastungen, die nur einen Bruchteil des Endkundenpreises ausmachen und die jeder Haushalt mit [PAGE 2033] Effizienzmassnahmen wettmachen kann. Das Geld fliesst zudem in den einheimischen Markt statt ins Ausland, und die Schweiz bleibt im Quervergleich mit den Nachbarstaaten sowohl bei den Haushalten als auch beim Industriestrom absolut konkurrenzfähig - schauen Sie sich die Strompreise 2013 und 2014 von Österreich, von Deutschland oder von Italien an!
Die Subventionen für fossile Energien machen derzeit weltweit 540 Milliarden US-Dollar aus, diejenigen für erneuerbare Energien liegen bei 140 Milliarden US-Dollar. Wo wird jetzt mit der grossen Kelle angerichtet?
Subventionen kennen wir, wenn Sie so wollen, in unserem System ja zur Genüge. Laut Subventionsbericht 2006, der überholt ist, aber immer noch der neueste, waren es 30 Milliarden Franken pro Jahr. Ein sehr grosser Teil von 4,5 Milliarden entfiel auf Bildung und Forschung und ging somit an die Unternehmen, weitere 3,5 Milliarden entfielen auf die Landwirtschaft. Von dieser Seite höre ich nicht, dass sie sich jedes Jahr bei der Budgetberatung gegen diese Subventionen zur Wehr setzt. Wie ich höre, hat man die Subventionen im Bereich der Landwirtschaft soeben auch per 2015 um 130 Millionen Franken pro Jahr erhöht. Also bitte, wenn Subventionen schon so des Teufels sind, sollte man überall mit den gleichen Argumenten ansetzen. Auch hier macht es eben Sinn, unsere Investitionen in unser Land, für die Wirtschaft, für die Landwirtschaft, zu unterstützen, weil das Ganze sonst ins Ausland abwandert. Das ist bei der Energie nicht anders.
Zu den Rückweisungsanträgen, zuerst zum Antrag der Minderheit I (Rösti), noch folgende Bemerkungen: Der Bundesrat hat sich zu einem Vorgehen in zwei Schritten entschieden, damit dieses erste Massnahmenpaket rasch beraten und umgesetzt werden kann. Die Effizienz- und Fördermassnahmen braucht es jetzt und nicht erst in fünf, sechs Jahren, sonst wird die Zielerreichung gefährdet. Deshalb brauchen wir kein Gesamtpaket. Massnahmen zur Förderung der Grosswasserkraft wurden von der UREK beraten und werden hier beantragt. Eine Rückweisung aus diesem Grund ist unnötig, weshalb ich den Rückweisungsantrag der Minderheit I (Rösti) ablehne.
Zum Rückweisungsantrag der Minderheit II (Wasserfallen): Auch diese Minderheit fordert zwar ein rasches Vorgehen, aber mit der Rückweisung blockiert sie das Vorgehen über Jahre. Die von ihr erwähnten berechtigten Massnahmen - Strommarktöffnung, Stromnetzstrategie, Übergang zu einem Lenkungssystem - sind alle aufgegleist; sie sind in der Vernehmlassung. Sie werden im nächsten Jahr die Strommarktöffnung und die Stromnetzstrategie bereits in der Beratung haben, und Sie werden auch die Verfassungsgrundlage bereits diskutieren können. Die Verfassung gibt vor, wann ein Referendum möglich ist, und das mit gutem Grund; es ist nicht so, dass dies der Bundesrat von Fall zu Fall entscheiden kann. In der Verfassung steht nicht, dass wir Strom aus Kernkraft generieren müssen; in der Verfassung steht lediglich: Der Bund ist in Sachen Kernenergie zuständig. Daran ändern wir nichts; wir ändern auch nichts an den weiteren Vorgaben der Artikel 89ff. unserer Verfassung. Alle Massnahmen stehen voll im Einklang mit der Verfassung.
Im Übrigen erinnere ich Sie daran, dass wir unsere Stromversorgung bis Anfang der Siebzigerjahre ja auch ohne Kernenergie organisiert haben. Wir machen also lediglich wieder eine Bewegung hin zu den guten alten Zeiten, in denen das auch anders organisiert war.
Nichteintreten bedeutet, dass Sie am Umfeld, das Sie alle als schwierig beschrieben haben - auch ich ärgere mich über massive Subventionen, über Überkapazitäten, die unsere Wasserkraft im Moment in einen schwierigen Zustand versetzen -, nichts ändern. Sie ändern weder mit der Rückweisung noch mit dem Nichteintreten etwas: Diese Herausforderung bleibt gleich. Mit der Beratung dieser Artikel geben Sie uns aber bessere Instrumente in die Hand, damit wir auch die Wasserkraft positionieren können, damit wir unsere Kosten durch die Effizienzmassnahmen reduzieren und uns auf dieses Umfeld vorbereiten können. Wir können unsere Produktion von erneuerbaren Energien endlich auch ankurbeln und damit die Schweizer Wirtschaft zukunftsfähig machen.
Rückweisung bedeutet: Sie haben weiterhin Rechtsunsicherheit, auch bezüglich der nach wie vor hängigen Gesuche für drei neue Kernkraftwerke. Rückweisung bedeutet: Sie haben nach wie vor eine hohe Auslandabhängigkeit und eine Verletzlichkeit der Schweizer Wirtschaft.