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Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2014-12-01

Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-01

Wortprotokoll

Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 18 zu 7 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten und den Antrag der Minderheit Knecht abzulehnen.

Die Minderheit Knecht möchte an der bisherigen Energiepolitik festhalten und somit auch den Bau von neuen Atomkraftwerken als Option aufrechterhalten. Die Kommissionsmehrheit erachtet es nicht als realistisch, das haben wir jetzt mehrfach gehört, dass die Kernkraft nach der Stilllegung der heute in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke weiterhin eine relevante Rolle bei der Energieversorgung spielen wird. Der Bau von Atomkraftwerken ist aus wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Sicht tatsächlich unrealistisch. Kein Unternehmen würde den Kraftakt eines Bewilligungsverfahrens und die absehbaren Proteste und Einsprachen auf sich nehmen, um ein Kraftwerk zu realisieren, welches sich erst nach Jahrzehnten rechnet. Mit dem Bewilligungsverfahren für ein Kraftwerk müsste man heute beginnen, auch wenn dessen Technologie heute noch gar nicht marktreif wäre; das wurde ja auch schon gefordert.

Wir sehen in Grossbritannien derzeit, welche immensen staatlichen Zuschüsse nötig sind, um einen neuen Atomreaktor in die Gewinnzone zu bringen. Insofern lässt sich das Argument, welches die Minderheit Knecht vorbringt und welches vorhin von Herrn Rösti vorgetragen wurde, stark entschärfen. Es sind nicht einfach die neuen Erneuerbaren, die zu "Subventionitis" führen, auch die Atomkraft, wenn man denn daran festhalten möchte, würde in der aktuellen Situation zu einem Subventionsmonster. Vor diesem Hintergrund gilt es dann auch die Milchbüchleinrechnung von Herrn Rösti zu betrachten - ich weise darauf hin, dass Herr Rösti es selber als Milchbüchleinrechnung bezeichnet hat. Man kann schon postulieren, die Energiestrategie sei zu teuer. Man muss dann aber auch fragen, was die Nichtstrategie kosten würde. Es ist halt einfach so, wir haben heute tiefe, wir haben geradezu zerstörte Preise. Mit diesen Preisen investiert niemand in neue Anlagen. Entsprechend müssen wir in den Giftschrank fassen, egal welche Anlagen wir erstellen wollen. Sonst gibt es in Zukunft, danach wurde jetzt häufig geschrien, keine Versorgungssicherheit. Das ist der springende Punkt.

Die Minderheit Knecht, welche nicht auf die Vorlage eintreten möchte, will den schrittweisen Atomausstieg nicht. Die Mehrheit glaubt an diesen Ausstieg und an seine Chancen. Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 18 zu 7 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten.

Es bestehen zwei Minderheiten, welche das Massnahmenpaket an den Bundesrat zurückweisen wollen. Beiden Minderheiten ist gemein, dass sie den zweiten Teil der Energiestrategie, den Wechsel von einem Förder- zu einem Lenkungssystem, zusammen mit diesem Teil der Strategie diskutieren wollen. Nun, da gibt es von der Kommission her zuerst einmal einen ganz profanen Einwand. Wenn wir beide Teile der Energiestrategie zusammenführen, ergibt dies ein Gesetzeswerk, welches für das Parlament und das Volk kaum verdaubar wäre. Die Tatsache, dass wir das Geschäft alleine in unserer Kommission ein Jahr lang beraten haben, ist wohl der beste Beweis dafür.

Weniger profan kommt eben dann der ökonomische Sachverstand daher, der auch schon angeführt worden ist. Bei allem Willen: Es wäre im jetzigen Umfeld kaum möglich, ein wirklich lenkendes System zu installieren. Wirtschaftskrise und Unmengen an geförderter Primärenergie haben die Preise so zusammensacken lassen, dass eine wirklich lenkende Staatsabgabe den Markt völlig überdecken würde. Das hätte zur Folge, dass man wiederum die Grossverbraucher entlasten würde, was seinerseits zur Folge hätte, dass die anderen - die Familien, der Mittelstand, die KMU - die Kosten kompensatorisch übernehmen müssten. Die dadurch entstehenden Verwerfungen wären aus heutiger Sicht immens.

Konkret ist zu den Minderheitsanträgen noch anzufügen, dass der zweite Bestandteil des Antrages der Minderheit I (Rösti) erfüllt worden ist. Die Kommission hat zusätzliche Fördertatbestände für die Wasserkraft in die Vorlage aufgenommen. Ebenso sind Teile des Antrages der Minderheit II (Wasserfallen), nämlich der Teil der Strommarktöffnung und letzte Woche auch der Teil der Stromnetze, in die Konsultation bzw. in die Vernehmlassung geschickt worden. Man ist also auf dem Weg. Man wird aber nie sämtliche umgebenden Faktoren kennen. Das Endlos-sorglos-Paket der Energiepolitik ist einfach unmöglich zu bewerkstelligen. Man ist sich sehr wohl bewusst, welche Bestandteile dieses Paket haben müsste. Man setzt sie aber gezwungenermassen einfach schrittweise um.

Der erste Bestandteil, um den es hier geht, ist in sich stimmig; er funktioniert für sich. Deshalb macht es keinen Sinn - so die Meinung der Kommissionsmehrheit -, jetzt die Vorlage zurückzuweisen und auf andere, unabhängig durchführbare Schritte zu warten.

Es ist vorhin noch angeprangert worden, man sei nicht verfassungskonform oder die hinzugezogenen Verfassungsrechtler hätten Gefälligkeitsstudien verfasst. Ich bin kein Verfassungsrechtler, mir ist das aber zu Ohren gekommen. Mit Ihnen bin ich lediglich ein Mitglied der gesetzgebenden Behörde und somit - so ist es in der Schweiz nun einmal - auch Teil des Verfassungshüters. Ich kann mich da auf Artikel 89 der Bundesverfassung beziehen. In Absatz 1 heisst es: "Bund und Kantone setzen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten ein für eine ausreichende, breitgefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung sowie für einen sparsamen und rationellen Energieverbrauch." Genau das tut die Vorlage. Wir setzen hier die Bundesverfassung um. Das ist der Auftrag, den das Volk uns gegeben hat. Und wenn das Volk der Meinung ist, dass wir diesen Auftrag nicht richtig umsetzen, kann es das Referendum ergreifen. So funktioniert das in unserem schönen Land.

Die Kommission hat den Rückweisungsantrag Rösti mit 14 zu 11 Stimmen und den Rückweisungsantrag Wasserfallen mit 14 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. Ich bitte Sie, diese Rückweisungsanträge, die Ihnen jetzt als Anträge der Minderheiten I und II vorliegen, ebenfalls abzulehnen.