Killer Hans · Nationalrat · 2014-12-01
Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-12-01
Wortprotokoll
In Block 1 geht es um Zweck, um Ziele und um Grundsätze. Wir brauchen in unserem Land für unsere Gesellschaft und vor allem für unsere Wirtschaft eine sichere, dauernde und wirtschaftsverträgliche Energieversorgung. Diese gehörte auch bisher schon zu den wichtigen Vorteilen unseres Wirtschaftsstandortes.
Diese Vorlage heisst Energiestrategie, angesprochen ist aber in überwiegendem Masse die Stromversorgung. Zur Mobilität als Energieverbraucher und zum Brennstoffverbrauch in Gebäuden gibt es in dieser Vorlage keine Ziele! Wir wissen zwar, wie viel wir in Gebäude investieren, es gibt aber keine Wirkungsziele.
Und wo sind die Ziele bei den Speicherkapazitäten? Auch hier fehlen die konkreten Ziele. Wenn wir die unregelmässigen Produktionsarten mit offensiven Zielen nennen, gehören doch untrennbar auch die Speicherungen dazu. Unregelmässig hergestellter Strom ist in diesem Sinne nicht nur ein Teil der Lösung der Stromproduktion der Zukunft, sondern ebenso stark ein Teil des Problems, weil bei ungünstiger Witterung jederzeit eine Ersatzmenge bereit sein muss. Insofern wäre es eigentlich sehr sinnvoll, wenn die unregelmässig Produzierenden sich um die Speicher- oder Redundanzkapazitäten kümmern müssten. Wo sind diese Ziele?
Auch bei den Netzausbauten stellt sich die Frage. Ambitionierte Transportkapazitäten für Stromaustausch über weite Distanzen erfordern leistungsfähige und moderne Leitungstrassees. Wo sind diese?
Nun, die Mehrheit hier hat sich für Eintreten entschieden. Es geht also aus unserer Sicht nun darum, den Schaden zu begrenzen.
In Artikel 1 wird "eine ausreichende, breitgefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung" stipuliert. In Buchstabe c heisst es, dass das Gesetz den "Übergang hin zu einer Energieversorgung, die stärker auf der Nutzung erneuerbarer Energien gründet", bezweckt. Das ist eine nichtmarktorientierte Übersteuerung mit ungenannten Kostenfolgen.
Ich bitte Sie hier im Namen meiner Fraktion um die Streichung von Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c gemäss der Minderheit II (Knecht).
Zu Artikel 2, zu den Zielen für den Ausbau der Elektrizität: Eigentlich müsste man alle Ziele der Artikel 2 bis 4 streichen. Sicher sind aber die noch grösseren Ziele, wie sie die Minderheit Girod fordert, abzulehnen. In diesen Artikeln zeigen sich die Ambitionen der Energiestrategie 2050: Es sind auf zwanzig Jahre hinaus planwirtschaftliche Wunschvorstellungen ohne Verbindlichkeit und ohne die Garantie einer Realisierung. Wer vermag solche Produktionsziele, wie sie die Minderheit bei Artikel 2 fordert, anzusteuern? Schon die Ziele der Kommissionsmehrheit sind sehr ambitiös. Lassen Sie mich einen Bezug zur Realität schaffen: Die in den Zielen genannte Steigerung der Wasserkraftnutzung bis 2035 würde etwa zehn Flusskraftwerke wie Flumenthal an der Aare oder etwa acht Werke wie das Projekt Chlus bei Küblis im Bündnerland erfordern.
Bei Artikel 3 unterstützen wir die Minderheit Wasserfallen. Bei der Prognose des Energieverbrauchs in der näheren und ferneren Zukunft ist es sinnvoll, im Maximum von Richtwerten zu sprechen, dabei den Horizont weiter abzustecken und bei der Gesamtenergie eine Reduktion von immerhin 35 statt 43 Prozent zu wählen. Beim Stromverbrauch ist es sinnvoll und realistisch, ab 2020 eine Stabilisierung anzustreben.
Bei Artikel 5 werden wir den Antrag der Minderheit Knecht auf Einfügen eines Absatzes 3 unterstützen. Mit diesem neuen Absatz würden wir die Planwirtschaft und den staatlichen Dirigismus etwas eindämmen. In erster Linie wären gemäss diesem Absatz freiwillige Massnahmen zu realisieren, wie sie im Übrigen in der Wirtschaft seit Jahren praktiziert werden. Es gälte also Freiwilligkeit vor Staatsinterventionen.
Zuletzt komme ich noch zu Artikel 6: Dort werden wir den Streichungsantrag zu Absatz 1 Buchstabe b unterstützen. In diesem Buchstaben wird gefordert, der Gesamtenergieverbrauch sei zu einem wesentlichen Teil aus erneuerbaren Quellen zu decken. Das ist unrealistisch, zumal der Begriff "wesentlich" undefiniert ist. Diese Bestimmung bringt eine Übersteuerung und blendet den Markt aus.
Ausserdem bitte ich Sie im Namen der Fraktion auch um Ablehnung des Antrages der Minderheit Vogler zu Absatz 3.
Beim Antrag der Minderheit Chopard-Acklin zu Absatz 2 geht es um fossil-thermische Anlagen, die meiner Meinung nach in der Schweiz nicht existieren und die auch keine Sympathie haben. Ich bitte Sie, den Antrag dieser Minderheit abzulehnen.