Estermann Heinrich · Nationalrat · 2001-12-13
Estermann Heinrich · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-12-13
Wortprotokoll
Im Namen einer beachtlichen Minderheit der CVP-Fraktion - wir hatten nur eine Stimme Differenz bei unserer internen Abstimmung - bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Widrig zu unterstützen; dies aus drei Hauptgründen:
1. Die getrennte Verfügungskompetenz von IV-Stelle und Ausgleichskasse führt zu einer rascheren Verfügung einer Leistung, aber auch zu einer schnelleren Anfechtbarkeit eines Entscheides.
2. Die Ausgleichskassen begrüssen ausdrücklich diese getrennte Kompetenz im Sinne eines schnelleren Verfahrens.
3. Aus eigener Erfahrung weiss ich, wie lange IV-Entscheide sehr oft dauern. Diese getrennte Verfügungskompetenz kann ein gutes Mittel sein, um schnellere IV-Entscheide zu bekommen. Zumindest kann die Ausgleichskasse in sehr kurzer Zeit nach dem IV-Entscheid die Rentenhöhe festlegen, was den Betroffenen sehr entgegenkommt.
Wir müssen das Ganze also von den Betroffenen aus anschauen. Diese haben so wirklich die Möglichkeit, schneller zu einem klaren Entscheid zu kommen. Dass es eine kleine Möglichkeit gibt, dass Anfechtungsprobleme entstehen, ist nicht ganz auszuschliessen, aber ich glaube, dass wir den Versuch wagen und diesem Antrag zustimmen sollten; es lohnt sich.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie im Namen der grossen Minderheit der CVP-Fraktion, den Antrag der Minderheit Widrig zu unterstützen.