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Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2014-12-02

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2014-12-02

Wortprotokoll

Ich spreche in erster Linie zum Antrag meiner Minderheit zu Artikel 31 Absätze 1 und 2. Ich möchte mich dann aber auch noch kurz, weil es sich um eine sehr ähnliche Thematik handelt, zu Artikel 28 äussern.

Wir haben bei Artikel 31 die Investitionsbeiträge für Biomasseanlagen zu regeln. Wie Sie der Fahne entnehmen können, verlangt meine Minderheit eigentlich nur, das Prinzip des Bundesrates sei zu übernehmen, nämlich ein Investitionsbeitrag von 20 Prozent auszurichten. Die Mehrheit möchte einen Investitionsbeitrag von 25 Prozent. Wenn man die verschiedenen Energieformen anschaut - das ist ja dann auch die Thematik -, dann stellt man fest, dass der Beitrag bei der Biomasse 25 Prozent sein soll und bei der Fotovoltaik entweder 20 oder 30 Prozent. Es entsteht hier bei diesen Investitionsbeiträgen bereits wieder ein Basar. Der Bundesrat sollte aber klare Spielregeln haben und diese 20 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten begleichen können. Das ist im Prinzip dann die Einfachheit des Gesetzes, d. h., dass man nicht für jede Technologie separat irgendwelche Investitionssätze festlegen muss. Immerhin sind diese ja im Gesetz geregelt. Indem sie im Gesetz geregelt sind, sagt natürlich das Parlament damit indirekt auch, welche Technologie besonders zu fördern ist und welche nicht. Wir lehnen in diesem Saal bei dieser Beratung aber sowohl die Technologieverbote als auch die Technologiegebote ab.

Ich möchte nun noch zu Artikel 28 überleiten und mich zur Regelung für die Wasserkraft äussern. Es ist leider so: Solange wir Subventionen im System haben, müssen wir schauen, dass der mit dieser KEV-Subvention investierte Franken am Ende möglichst effizient eingesetzt wird und Strom produziert. Das ist die simple und einfache Begründung dafür, dass man die KEV überhaupt eingeführt hat. Ich muss jetzt all jene enttäuschen, die auch noch regionalpolitische Interessen einbringen und andere Interessen abwägen wollen, die sagen, man müsse Programme zur Stützung der Konjunktur in die Regionen vergeben und möglichst die kleinen Anlagen subventionieren. Nein, wir müssen bei der KEV, wenn wir schon subventionieren, am Abend auch in den Spiegel schauen können. Wir müssen, wenn schon, diejenigen Technologien unterstützen, die das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis haben, und das ist nun halt einmal die Schweizer Grosswasserkraft; das schleckt keine Geiss weg.

Dass in der Energiestrategievorlage das Ganze nicht durchdacht ist, zeigt auch die Tatsache, dass wir hier über die Bundessubventionen sprechen. Wir sprechen nämlich einerseits über die Teilnahme am Vergütungssystem - darüber haben wir vorhin abgestimmt -, und andererseits führen wir hier die Investitionsbeiträge für die Grosswasserkraft ein. Wir haben es aber nicht geschafft, auch den Kantonen verbindlich auf die Füsse zu stehen, dass sie bei der Wasserkraft nicht ständig mehr Steuern einziehen und höhere Wasserzinsen beziehen.

Am 1. Januar 2015, also in ein paar wenigen Tagen, werden wir bei pro Kilowatt Bruttoleistung installierter Wasserkraft von 100 auf 110 Franken Wasserzinsabschöpfung gehen. Das betrifft dann die ganz grossen Anlagen, die in den Bergregionen heute schon bestehen. Diese müssen dann signifikant höhere Wasserzinsabgeltungen bezahlen. Der Bund subventioniert hier quasi diese Wasserzinsregelung mit ebenfalls 40 bis 50 Millionen Franken pro Jahr. Das geht irgendwie nicht auf. Ich weiss, dass der Bundesrat die UREK-Motion 14.3668 zur Annahme empfiehlt. Aber es ist leider, leider symptomatisch, dass wir hier eine Politik machen, ohne dass wir die Rechnung wirklich kennen.

Zu all jenen, die jetzt einfach sagen, ja, das sei dann kein Problem: Persönlich gehe ich sogar ein Risiko ein. Ich bin Vertreter eines grossen Wasserkraftkantons. Aber ich bin klar der Meinung: Wenn wir erneuerbare Energien, vor allem auch die effiziente Wasserkraft, fördern wollen, dann müssen der Kanton Bern, der Kanton Wallis, der Kanton Glarus - egal, wer es ist - Hand bieten bei der Wasserzinsregelung, damit nicht der Bund subventioniert und die Kantone mit Steuern und Wasserzinsen das Geld gleich wieder in die eigene Tasche stecken. Diese Lösung präsentiert die Energiestrategie in ihrer Gesamtheit eben nicht. Das ist ein weiterer Grund dafür, dass wir hier ein Flickwerk vor uns haben, das leider nicht austariert ist.

Das ist am Schluss der Appell an all jene Regionen, die Betreiberinnen von Wasserkraftanlagen sind: Wenn wir heute nicht bereit sind, finanziell bei der Wasserkraftbelastung etwas zu reduzieren, dann sind wir auch nicht mehr fähig, in zwanzig, dreissig oder vierzig Jahren Wasserkraftanlagen rentabel betreiben zu können. Es ist ein Irrweg zu glauben, man könne diese Problematik rein im Inland lösen; damit bin ich einverstanden. Aber deshalb sollten wir auch nicht Hand dazu bieten, ständig die Steuern, Wasserzinsen und Subventionen einfach so zu erhöhen. Das macht die Wasserkraft am Ende des Tages leider auch nicht rentabler.

Deshalb bitte ich Sie, sich bei den Bestimmungen zur Wasserkraft auch etwas zu überlegen, wie effizient der Förderfranken effektiv eingesetzt wird.