Rösti Albert · Nationalrat · 2014-12-02
Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-12-02
Wortprotokoll
Ich habe vergessen, meine Interessenbindung bekanntzugeben, und möchte das der Ordnung halber und für das Amtliche Bulletin noch tun: Ich bin Präsident der Aves Schweiz.
Mit der kostendeckenden Einspeisevergütung haben wir ein Subventionssystem aufgebaut, das sich immer mehr aufbläht und das ausufert. Grundsätzlich ist die SVP für einen Stopp dieses Fördersystems. Mit der KEV wird der Markt verzerrt, es fehlt die Marktnähe. Jeder Energieträger hat sich dem Markt zu stellen, der Markt soll nicht verzerrt werden. Nicht zuletzt sind wir auch gegen die KEV, weil wegen solcher Subventionssysteme unsere einheimische Wasserkraft unter die Räder gerät, wie das wegen des Billigstroms aus Deutschland im Moment gerade der Fall ist. Obwohl Strom aus Wasserkraft sehr tiefe Gestehungskosten hat, hat die Wasserkraft wegen der unglaublichen Verzerrungen am Markt immer mehr Mühe. Wenn wir doch schon sehen, was ein solches System verursacht, sollten wir es nicht weiterentwickeln und die Subventionen noch erhöhen.
Grundsätzlich unterstütze ich natürlich die beiden Anträge der Minderheit Knecht zu den Artikeln 17 und 18 sowie 19 bis 27. Falls dafür aber keine politische Mehrheit zu finden ist, sollte das System zumindest adäquat umgebaut werden. Wir brauchen einen effizienten Einsatz des Förderfrankens und generell noch mehr Marktnähe.
Ich komme zu meinen vier Minderheitsanträgen und damit zuerst zu Artikel 17: Meine Minderheit beantragt, bei Artikel 17 dem Bundesrat und nicht der Mehrheit der Kommission zu folgen. Die Gründe hierfür finden sich vor allem in Absatz 3, und es sind folgende:
1. Die Mehrheit möchte den Vergütungspreis für den vom Netzbetreiber abgenommenen erneuerbaren Strom vom Bundesrat im Voraus für ein Jahr festlegen lassen. Ich bin dagegen, denn damit wird das Risiko vollständig auf den Netzbetreiber abgewälzt, der zum Zeitpunkt der Festlegung des Preises gar nicht weiss, wie hoch der Marktpreis dereinst sein wird.
2. Mit der bundesrätlichen Variante besteht die Möglichkeit, dass sich Netzbetreiber und Produzenten über den Preis einigen, und das vorgeschlagene Regelwerk kommt nur bei Nichteinigung zur Anwendung. In der Fassung der Kommissionsmehrheit wird die Möglichkeit der Einigung zwischen Netzbetreiber und Produzent über die Vergütung gestrichen. Die Betroffenen haben gar nicht die Chance, sich zu einigen, denn der Staat legt den Preis fest. Der Bundesrat weiss und kann das also angeblich besser als die vom Geschäft Betroffenen. Das sehe ich anders.
3. Nach Meinung der Mehrheit der Kommission übernimmt der Bundesrat einfach den Mittelwert der Endkundenpreise. Damit fällt jegliche Differenzierung bezüglich Qualität des Stroms weg und wird nicht mehr berücksichtigt; dies, obwohl klar ist, dass zuverlässig zur Verfügung stehender Strom mehr wert ist als stochastisch anfallender Strom.
In diesem Artikel braucht es unbedingt eine Korrektur zurück zur Fassung des Bundesrates.
Mit dem Antrag meiner Minderheit II zu Artikel 22 Absatz 1 fordern wir einen Einheitsvergütungssatz für alle Technologien. Dadurch wird die Vergütung massiv vereinfacht, indem es künftig nur noch einen einzigen, technologieunabhängigen Einheitsvergütungssatz gibt. Gekoppelt mit dem Antrag der Minderheit V (Wasserfallen) soll dieser Einheitsvergütungssatz für eine Laufzeit von zehn Jahren gelten.
Hier gestatte ich mir jetzt auch noch, einen Link zur Landwirtschaft zu machen. Was wir hier tun, wenn wir der Kommissionsmehrheit folgen, ist nichts anderes als eine differenzierte, nach Gestehungskosten differenzierte Preisstützung. Es wurde gestern der Link zur Landwirtschaft gemacht und gefragt, warum wir denn die Preissubventionen in der Landwirtschaft unterstützen würden. Diese Phase der differenzierten Preisstützung hat man in der Landwirtschaft längst überwunden - bzw. sie wurde in der Landwirtschaft gar nie eingeführt. Ein System der differenzierten Preisstützung nach Gestehungskosten ist so etwa das ineffizienteste System, das man einführen kann. Ich bitte Sie deshalb, hier meinem Minderheitsantrag II zu folgen. Denn wenn Sie die effizienteste Technologie unterstützen wollen, dann müssen Sie sich eben mit dem Vergütungssatz, wenn Sie schon einen Vergütungssatz einführen, an dieser Technologie ausrichten. Sonst hätte man früher im Berggebiet die Produkte stärker gestützt, weil dort die Kosten höher sind als im Talgebiet. So weit ist man im Landwirtschaftssektor aber nie gegangen.
Ein Fördermodell mit einem Einheitsvergütungssatz fördert den Wettbewerb zwischen den Technologien. Technologien oder Anlagetypen mit hohen Gestehungskosten können nicht kostendeckend betrieben werden. Technologien oder Anlagetypen mit geringen Gestehungskosten können hingegen einen Zusatzertrag generieren. Mit diesem Einheitsvergütungssatz wird sich zeigen, welche Technologie kostendeckend betrieben werden kann. Damit können wir den Marktverzerrungen etwas entgegenhalten und schaffen eine wichtige Grundlage für eine effizientere Verwendung jedes Förderfrankens.
Abschliessend zu Artikel 21 Absatz 3: Durch die materielle Forderung nach einem einheitlichen Vergütungssatz in Artikel 22 ist zusätzlich in Artikel 21 Absatz 3 eine semantische Korrektur vorzunehmen, indem "Vergütungssatz" durch "Einheitsvergütungssatz" ersetzt wird.
Ich bitte Sie, diesen drei Minderheitsanträgen zuzustimmen.