preparatory:AB 178680
Girod Bastien · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2014-12-02
Wortprotokoll
Im Antrag meiner Minderheit III zu Artikel 19 geht es darum sicherzustellen, dass keine neuen kleinen Wasserkraftwerke in völlig unberührten natürlichen Gewässern gebaut werden.
Vielleicht vorweg noch etwas zum Kompromiss mit der Wasserkraft und der Grosswasserkraft: Wieso unterstützen wir Grünen diesen Kompromiss? Die Grosswasserkraft hat das Potenzial, auf umweltverträglichere Weise die Produktion von erneuerbaren Energien zu erhöhen. Das hat verschiedene Gründe. [PAGE 2064]
Einerseits ist ab einer Leistung von 3 Megawatt eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Diese Umweltverträglichkeitsprüfung gibt es bei Kleinwasserkraftwerken nicht. Das garantiert einen minimalen ökologischen Standard. Dann haben wir viele Grosswasserkraftprojekte, welche an der Schwelle zur Wirtschaftlichkeit stehen und unbedenklich sind. Ich erwähne den Ausbau bestehender Grosswasserkraftwerke oder Schwall-Sunk-Kraftwerke, deren Betrieb auch sehr umweltverträglich möglich ist. Deshalb macht der Kompromiss Sinn, er macht aber nur dann Sinn, wenn man auch bei der Kleinwasserkraft etwas bremst, etwas zurückfährt.
Genau das will meine Minderheit III. Sie will sicherstellen, dass keine Anlagen in natürlichen Gewässern gebaut werden. Konkret geht es darum, dass zwar der Bau von Trinkwasser- oder Abwasseranlagen weiterhin möglich ist. Auch sollen weiterhin Ausnahmen möglich sein, wenn die betreffenden Gewässer schon stark verbaut sind. Die entsprechende Formulierung kommt aus der Verwaltung und wurde in der Subkommission erarbeitet.
Ich bitte die Frau Bundesrätin und den Kommissionssprecher, auch noch zu sagen, wie der Antrag der Mehrheit umgesetzt werden soll und ob mit dem Antrag der Mehrheit das Ziel der Minderheit III auch gewährleistet wäre, wonach man in unverbaute kleine Gewässer nicht noch neue Kleinwasserkraftwerke baut. Denn das ist für uns ein wichtiger Teil des Kompromisses.
Zum Kompromiss gehört auch die Aufhebung der Untergrenze. Da möchte ich Sie wirklich bitten, den Antrag der Minderheit I (Fässler Daniel) abzulehnen. Wenn dieser Minderheitsantrag durchkäme, wäre das kein Kompromiss mehr. Man muss auch die Grössenordnung sehen. Was mit Wasserkraftwerken mit einer Leistung unter 1 Megawatt noch zugebaut werden kann, sind insgesamt 0,1 Terawattstunden. Was wir dank des Kompromisses bei der Grosswasserkraft jetzt zusätzlich haben, sind 1,5 Terawattstunden. Es ist also auch viel ergiebiger bei der Grosswasserkraft.
Man muss schon sehen, dass in der Schweiz 60 Prozent der heimischen Fischarten schon ausgerottet oder auf der roten Liste sind. Für den Schweizerischen Fischerei-Verband ist es sehr wichtig, dass wir uns bei den Kleinwasserkraftanlagen zurückhalten. Für die Mehrheitsfähigkeit der gesamten Vorlage ist es deshalb wirklich wichtig, dass man sich auch bei der Kleinwasserkraft etwas mässigt, wenn man die Grosswasserkraft unterstützt.
Ich bitte Sie deshalb um die Unterstützung des entsprechenden Kompromisses.