Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2014-12-02
Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-12-02
Wortprotokoll
Sie stellen unschwer fest: Bei den Artikeln 17 bis 27 geht es um die Rahmenbedingungen für Investitionen in dezentrale Stromerzeugungsanlagen und dabei insbesondere um Anlagen, die erneuerbare Energien nutzen. Es braucht wirksame und einfache Rahmenbedingungen, damit alle Investoren für den produzierten Strom einen fairen Preis bekommen. Mit dem bisherigen KEV-Modell war diese Investitionssicherheit gewährleistet; darum haben wir es geschafft, innert weniger Jahre in der Schweiz neue Stromerzeugungskapazitäten zu bauen, die bereits 2,1 Terawattstunden pro Jahr produzieren. Mit allen bereits bewilligten Anlagen auf der KEV-Liste werden es in kurzer Zeit 10 Prozent des schweizerischen Stromkonsums sein. Was wir in der Vergangenheit hatten, war also ein sehr wirksames Investitionsmodell.
Die Kritiker der Energiewende lassen keine Gelegenheit aus, dieses Modell schlechtzureden, natürlich ohne zu sagen, wie sie in unserem Land in wenigen Jahren mehr neue Kilowattstunden produzieren wollen. Und das ist doch die alles entscheidende Frage: Wie bekommen wir die vorher beschlossenen 15 Prozent neue Stromproduktion bis 2035 ans Netz? Seltsam und unglaubwürdig sind dabei vor allem die Kritiker aus der Energiebranche, wie die Axpo und andere Energieversorgungsunternehmen, die mit dem KEV-System ihre Holzkraftwerke und ihre Windturbinen betreiben, aber lauthals die Abschaffung des Systems fordern. Solche Spielchen machen diese Branche unglaubwürdig. Man sollte auch in der Energiepolitik nie mit gezinkten Karten spielen.
Die SP begrüsst die Optimierungen, welche die Kommission am bewährten System vorgenommen hat. Insbesondere hat die Kommission darauf geachtet, dass die Produktionsanlagen eine marktgerechtere Vergütung bekommen: Zukünftig gibt es eine bessere Vergütung, wenn die Anlage die Energie im richtigen Moment zur Verfügung stellt, und es gibt eine schlechtere Vergütung, wenn die Energie dann bereitgestellt wird, wenn es energiewirtschaftlich nicht nötig ist. Dabei muss ein solches System auch einfach handhabbar sein. Dies ist der wesentliche Unterschied zur bürokratischen und ausufernden Lösung, die der Bundesrat vorgeschlagen hat. Die SP-Fraktion wird daher in diesem Block immer der Kommissionsmehrheit und damit dem Konzept der Kommission folgen.
Bei der Frage der Leistung von Kleinwasserkraftwerken folgen Einzelne unserer Fraktion der Minderheit I (Fässler Daniel) und einige der Minderheit III (Girod). Entscheidend ist dabei für die SP, dass keine neuen Kleinwasserkraftwerke in bisher unberührten Flüssen oder Bächen gebaut werden und dass eine Vergütungsobergrenze festgelegt wird, und zwar eine solche von maximal 23 Rappen, wie es die Mehrheit vorschlägt. Nun wird in der Wandelhalle für 20 Rappen lobbyiert. Aber glauben Sie mir: 20 oder 23 Rappen, das hat [PAGE 2068] nichts mit Ökologie zu tun. Dieser Kompromiss, den die Kommission bei der Förderungsobergrenze für Kleinwasserkraftwerke gefunden hat, findet unsere Unterstützung.
Der Einzelantrag Grossen Jürg zu Artikel 18 Absatz 3 beim Eigenverbrauch wird von der SP-Fraktion ebenfalls unterstützt. Er klärt eine wichtige Frage, er klärt den wichtigen Punkt der Eigenverbrauchsgemeinschaft, der bisher ungenügend im Gesetz abgebildet war.
Bei Artikel 22 habe ich Ihnen schon dargelegt, dass die Ergänzung durch Absatz 6 unnötig sei.
Es gibt auch den Antrag der Minderheit VII (Bourgeois), der begründet wurde. Auch diese Minderheit wird von uns unterstützt; der Hofdüngerbonus für landwirtschaftliche Biogasanlagen macht Sinn. Aber natürlich macht diese Unterstützung nur Sinn, wenn Sie sonst immer der Mehrheit folgen.