Baumann Stephanie · Nationalrat · 2000-03-08
Baumann Stephanie · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-08
Wortprotokoll
Es besteht immer die Gefahr, dass alle möglichen und unmöglichen Anliegen in den Zweckartikel verpackt werden. Was die knappe Mehrheit der Kommission mit ihrer Formulierung des Zweckartikels wirklich bezweckt, wird uns möglicherweise im Laufe der Beratungen der weiteren Artikel klar werden. Ich vermute, dass einige Leute der irrigen Annahme sind, dass mit einem detaillierten Zweckartikel die nachfolgende Diskussion um einzelne umstrittene Artikel in ihrem Sinne beeinflusst werden könnte. Deshalb finden sich im Antrag der Mehrheit einige schwer interpretierbare, schwammige Formulierungen wie z. B., es sollen "für die Forschung und Entwicklung im Heilmittelbereich günstige Rahmenbedingungen bestehen". Was heisst eigentlich "günstige Rahmenbedingungen"? Weder im Zweckartikel noch später im Gesetz werden sie definiert. Wir müssen bei der Interpretation Vermutungen anstellen: Heisst das möglicherweise, dass wir später bei Artikel 14 auf die Parallelimporte verzichten sollen? Oder ein anderes Beispiel: "die sichere und geordnete Versorgung mit Heilmitteln, einschliesslich die dafür nötige fachliche Information und Beratung, im ganzen Land" heisst möglicherweise - wir wissen es nicht so genau -, dass man hier den Grundstein für einen Apothekerschutz legen will. Will man damit sagen, dass der Versandhandel unter dieser Prämisse keinen Platz hat?
Ich bin nebenbei auch Mitglied der GPK, die sich unter anderem auch damit beschäftigt, die Wirksamkeit unserer Gesetzgebung zu überprüfen. Wie bitte soll dies geschehen, wenn wir hier im Zweckartikel einen Inhalt formulieren, der dann nirgends im Gesetz konkretisiert wird? Wie soll das geschehen, wenn wir Inhalte formulieren, bei deren Interpretation wir auf Vermutungen angewiesen sind, oder wenn wir Zielsetzungen fixieren, die sich auf jede denkbare Art und Weise deuten und umdeuten lassen?
Eigentlich müssten wir jetzt die Beratung dieses ersten Artikels aussetzen, bis wir wissen, was später im Gesetz tatsächlich stehen wird.
Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, der knapperen und dafür eindeutigen Fassung des Bundesrates zu folgen, der den Hauptzweck dieses Gesetzes nennt, nämlich den Gesundheitsschutz der Bevölkerung, und nicht wie die Mehrheit auch noch den Branchenschutz mit aufnehmen will.