Schmid Martin · Ständerat · 2015-03-16
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2015-03-16
Wortprotokoll
Im Unterschied zu meinem Vorredner, Kollege Hösli, habe ich als Standesvertreter von Graubünden auch eine entsprechende Vorlage unseres Kantonsparlamentes zugesandt erhalten, um diese in Bern zu vertreten. Trotzdem mache ich Ihnen beliebt, dieser Standesinitiative wie den anderen auch keine Folge zu geben und die Kommissionsmotion anzunehmen.
Im Unterschied zu Frau Kollegin Fetz sehe ich bei Annahme dieser Kommissionsmotion überhaupt keinen Widerspruch zum ehemaligen Kompromiss. Der Kompromiss, damit die Initiative zurückgezogen wurde, war die entsprechende Gesetzgebung, die zu erlassen war: Das ist das Bundesgesetz über den Gewässerschutz - das war der erforderliche Kompromiss.
Unsere Kommission fordert jetzt keine Anpassung des Gewässerschutzgesetzes: Wir sagen, dass im Rahmen des vom Parlament erlassenen Gesetzes der grösstmögliche Spielraum auszunutzen sei, um eben die Interessen der Landeigentümer und der Landwirtschaft zu verfolgen. Das kann man auch. Der Bundesrat hat ja selbst auch gewisse Schritte in diese Richtung vorgeschlagen; darauf wurde von meinen Vorrednern hingewiesen. Jetzt möchte die Kommission, dass man diesen Spielraum einfach entsprechend ausnützt.
Frau Fetz, ich wäre der Erste, der die Aussage unterstützen würde, dass der Kompromiss geritzt würde, wenn wir jetzt eine Gesetzesrevision angingen. Wir haben in der Kommission intensiv diskutiert, ob man eben hier auch vonseiten der Kommission eine Revision des Gesetzes vorschlagen solle. Wir haben das jedoch abgelehnt, weil wir sagen, dass sich die Anliegen mit dieser Kommissionsmotion zur Änderung der Gewässerschutzverordnung weitestgehend erreichen lassen.
Herr Kollege Hösli, das Maximalziel wird in diesem Bereich von keiner Seite zu erreichen sein, weil das Gesetz eben einen Kompromiss darstellt. Wir sind aber überzeugt, dass punktuell noch Verbesserungen erzielt werden können und dass durchaus auch den Kantonen im Rahmen des Gesetzes gewisse Kompetenzen zugewiesen werden können, dass man so auch die Einzelfallproblematik besser lösen kann. Ich bin auch überzeugt, dass sich die Situation zumindest noch entspannt und entkrampft, wenn der Bundesrat diesen Willen der Kommission jetzt aufnimmt und umsetzt. Dieser Konflikt wird nie ganz lösbar sein. Aber wir sind überzeugt: Wenn wir den Weg über die Kommissionsmotion gehen, könnte eine bessere Situation eintreten, als sie heute herrscht.
Ich bitte Sie deshalb, die Kommissionsmotion anzunehmen und den Standesinitiativen keine Folge zu geben.