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Janiak Claude · Ständerat · 2015-03-16

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-16

Wortprotokoll

Im Zuge der Umsetzung des zweiten Pakets des Verkehrssicherheitsprogramms Via sicura wurde unter anderem eine Bestimmung ins Recht aufgenommen, die das Fahren unter Alkoholeinfluss, also mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,1 bis 0,5 Promille, für verschiedene Personengruppen verbietet. Es geht also nicht darum, betrunken Auto zu fahren - das ist etwas anderes. In einem Merkblatt der Arbeitsgemeinschaft der Chefs der Verkehrspolizeien der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein wurde im Zusammenhang mit dem Bundesamt für Strassen der Kreis der betroffenen Personengruppen auch auf die Milizfeuerwehrleute ausgedehnt. Diese Tatsache führte dazu, dass im Parlament Vorstösse eingereicht wurden. Zunächst gab es eine Interpellation (14.3337) von Herrn Guhl. Der Bundesrat führte damals in seiner Antwort aus, dass er aus Gründen der Verkehrssicherheit an der tieferen Promillegrenze für Fahrer der freiwilligen Feuerwehr festhalten möchte.

Es kam dann zur vorliegenden Motion von Herrn Guhl. Wie Sie feststellen können, ist der Bundesrat heute mit der Annahme dieser Motion einverstanden.

Das Motiv war seinerzeit offenbar das folgende: Als der Bundesrat das Anliegen noch ablehnte, ging er davon aus, dass sich diese Regelung mit einer passenden Pikettlösung umsetzen lasse. Die Milizfeuerwehren haben sich dann zur Wehr gesetzt. Sie machten geltend, diese Ausdehnung auf Milizfeuerwehrleute gefährde das gutetablierte Milizsystem. In der Schweiz leisten rund 98,5 Prozent der rund 95 000 Angehörigen der Feuerwehr ihren Dienst als Freiwillige, und dies während 24 Stunden an 365 Tagen. Es ist nicht möglich, diesen Freiwilligen ein faktisches Alkoholtrinkverbot aufzuerlegen, auch nicht der beschränkten Anzahl an Fahrzeugführern von Feuerwehrmotorwagen. Die Anzahl der ausgebildeten Fahrzeugführer von Feuerwehrmotorwagen ist beschränkt und kann nicht beliebig erhöht werden, da Aus- und Weiterbildung viel Zeit in Anspruch nehmen. Zudem - das ist sehr wahrscheinlich der Hauptgrund - ist die Umsetzung des Alkoholtrinkverbots durch eine flächendeckende Einführung einer Pikettstellung der Fahrzeugführer der Feuerwehrmotorwagen nicht möglich, da geeignete und persönlich bzw. von Arbeitgeberseite verfügbare Personen kaum gefunden oder neu rekrutiert werden könnten. Die Einführung einer Pikettstellung kann schliesslich auch aus finanziellen Gründen nicht realisiert werden, da das Milizsystem auf lange Sicht das einzige finanziell tragbare Modell für die Feuerwehr ist.

Diesen Überlegungen konnte sich die Kommission anschliessen. Sie beantragt einstimmig die Annahme der Motion. Man darf darauf hinweisen, dass es hier also um die Grenze zwischen 0,1 und 0,5 Promille geht und nicht um einen höheren Promillewert.

Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.