Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-03-16
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-03-16
Wortprotokoll
Die Diskussion über Netzneutralität ist wichtig, aber auch extrem schwierig. Das zeigt auch der Umstand, dass in vielen Staaten weltweit noch keine Lösung gefunden wurde, dass man sich immer wieder dem Markt anpassen muss und dass auch die EU ihre Regeln, welche erst knapp fünfjährig sind, schon wieder revidieren muss, weil sie nicht funktionieren.
Es gibt einen klassischen Interessenkonflikt: Auf der einen Seite haben Netzbetreiber selbstverständlich ein Interesse daran, ihre Investitionen durch Erträge zu kommerzialisieren. Auf der anderen Seite ist es der Internetnutzer natürlich gewohnt, frei zu wählen, welche Suchmaschine und welche E-Mail-Dienste er konkret nutzt, und er erwartet, dass er dabei nicht benachteiligt wird. Unsere Gesellschaft reagiert zu Recht sehr einschränkend, wenn Diskriminierungen vorliegen.
Es ist ein grosses Geschäft: Suchmaschinen sind eine Macht geworden. Es gibt Möglichkeiten zur Manipulation, sei es über die Geschwindigkeit, sei es über andere Priorisierungen, die man als Kunde gar nicht bemerkt. Insofern besteht das Ziel des Bundesrates eben erst einmal darin, die Transparenzregeln zu verstärken. Das ist auch ein Teil der Motion.
Sie verlangt aber auch ein Diskriminierungsverbot. Damit stellt sich die Frage, wie man so etwas umsetzt. Ist eine solche Diskriminierung dann etwas, das ein Staatsvertreter von Amtes wegen suchen und melden muss? Oder muss es der Konsument tun, wenn er sich benachteiligt fühlt? Soll es eine Missbrauchsgesetzgebung sein? Da scheiden sich die Geister, und das ist im konkreten Fall auch die Crux.
Stellen Sie sich vor: Ein Netzanbieter sieht Mobilabonnemente mit monatlichen Grenzen für den Download vor - der Download von Musik zum Beispiel ist dann also beschränkt -, aber wenn die Kundin die Suchmaschine des Anbieters nutzt, ist der Download unbegrenzt. Ist das jetzt eine Diskriminierung? Oder ist es das Recht des Netzanbieters, im Rahmen eines Abonnements seine eigenen Produkte anders zu behandeln, sofern es transparent ist?
Wir haben die entsprechenden Antworten noch nicht. Deshalb bin ich schon froh, dass wir eine freiwillige Regulierung haben, diesen Kodex, auf den sich verschiedene Netzbetreiber im November hier geeinigt haben, wie in anderen Staaten auch. Solche freiwilligen Branchenvereinbarungen bringen einen gewissen Rechtsschutz für die Konsumentinnen und Konsumenten mit sich.
Ich kann auch noch nicht abschliessend sagen, ob sich dieser Kodex bewährt oder was für Anwendungsprobleme wir damit allenfalls haben. Deshalb möchte der Bundesrat jetzt in erster Linie einmal diese Transparenzregeln verstärken, mit diesem Kodex den Markt beobachten und auch schauen, ob die EU eine glänzende Idee hat. Dann möchte er allenfalls, in einem zweiten Schritt, weiter gehende Massnahmen behandeln, wie sie die Motion vorschlägt.
Hätte die Motion drei einzelne Ziffern, wäre es einfacher gewesen - das vielleicht für das nächste Mal, wenn eine Motion formuliert wird.