Janiak Claude · Ständerat · 2015-03-16
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-16
Wortprotokoll
Der Kommissionspräsident hat bereits ausgeführt, dass die Netzneutralität in letzter Zeit zweimal Thema in unserer Kommission war.
Am 28. August 2014 berichtete der CEO der Swisscom über die Herausforderungen der Swisscom und die Zielerreichung bei der Netzneutralität. Er äusserte sich dabei auch zur Motion Glättli. Bei der Netzneutralität geht es um das Thema, dass man keine Dienste im Internet blockiert. Der CEO sagte, dass das spontan gesehen ein legitimer Anspruch sei. Es sei überhaupt nicht das Ziel der Swisscom, Dienste im Internet zu blockieren, man müsse aber die Fähigkeit haben, Netze zu steuern, wenn es Überlastungen gebe. Er hat also technische Argumente gebracht.
Am 13. Januar 2015 hat sich die KVF-SR über den Fernmeldebericht informieren lassen. Auch in diesem Rahmen wurde dann die vorliegende Motion besprochen. Ich hatte in der Kommission ja den Antrag auf Annahme der Motion gestellt, den ich auch heute noch stelle.
Ursprünglich hatte der Bundesrat die Motion Glättli zur Ablehnung empfohlen. Sie haben gehört, dass sie im Nationalrat doch relativ deutlich angenommen worden ist. Der Bundesrat sagte ursprünglich, er wolle die weiteren Entwicklungen abwarten. Im Fernmeldebericht 2014 wird jedoch in Aussicht gestellt, dass in der Vernehmlassungsvorlage schon erste Punkte aufgenommen werden sollen; es wird also anerkannt, dass ein Regelungsbedarf besteht.
Ich erlaube mir, aus diesem Bericht zu zitieren. Auf den Seiten 45f. im Fernmeldebericht heisst es: "Denkbar wäre, dass eine neue Bestimmung in das Fernmeldegesetz aufgenommen würde, wonach die Kundinnen und Kunden generell ein Anrecht auf Nutzung der Dienste, Anwendungen, Inhalte und Endgeräte ihrer Wahl hätten. Damit würde sichergestellt, dass die Kundschaft weiterhin die Wahlfreiheit bei der für die Kommunikation verwendeten Mittel behielte und nicht in Blockadesituationen geraten könnte. Als weitere Massnahme zur Sicherstellung der Wahlfreiheit der Kundschaft und der Aufrechterhaltung der dem Internet eigenen Innovationskraft wäre die Aufnahme eines Verbots der ungerechtfertigten Behinderung oder Schlechterstellung von Diensten Dritter und damit ein Nichtdiskriminierungsgebot möglich ... Der Bundesrat ist der Ansicht, dass technisch notwendige oder ökonomisch sinnvolle Differenzierungsmöglichkeiten bei den angebotenen Fernmeldediensten grundsätzlich möglich sein sollen." Auch der zuletzt zitierte Satz steht in diesem Bericht, auf Seite 46. Es gibt dort also Vorschläge, wie eine Regulierung aussehen könnte. Im Fernmeldebericht wird in Aussicht gestellt, dass solche Vorschläge in die Vernehmlassungsvorlage aufgenommen werden sollen.
Im Motionstext steht, die Netzneutralität sei gesetzlich zu verankern, "um einen transparenten und diskriminierungsfreien Datentransfer über das Internet zu gewährleisten". Der erste Punkt, die Notwendigkeit von Transparenz, wird eigentlich anerkannt. Es ist ja oft so, dass bei angenommenen Motionen einige Punkte umgesetzt werden, andere aber nicht. Ich persönlich fände es ein falsches Signal, diese Motion abzulehnen. Damit würden wir zum Ausdruck bringen, dass wir zum Beispiel den Grundsatz der Transparenz nicht wollen. Aber dieser ist ja eigentlich unbestritten und sollte auch verankert werden. Wenn Sie die Motion ablehnen, senden Sie das Signal aus: Da braucht es gar nichts! Aber wir wissen jetzt schon, dass es gemäss Fernmeldebericht durchaus einen gewissen Regulierungsbedarf gibt.
Was für zusätzliche Gründe sprechen für eine gesetzliche Regulierung? Ich erwähne vier Punkte:
1. Innovation: Bis heute ist der Zugang von innovativen Schweizer KMU zu den Internetnutzern sehr einfach. Ohne Netzneutralität müssen diese Unternehmen damit rechnen, dass ihr Zugang eingeschränkt und dass die grosse ausländische Konkurrenz bevorzugt wird. Gerade Schweizer KMU werden damit vor unnötige Hürden gestellt.
2. Konsumentenschützerische Aspekte: Konsumentinnen und Konsumenten sind angesichts komplizierter Preispläne der Telekomanbieter schon heute gefordert. Ohne [PAGE 197] Netzneutralität sind die Angebote unübersichtlicher, sodass der Vergleich von Preisen und Leistungen noch schwieriger wird.
3. Informationsfreiheit: Ohne Netzneutralität können Telekomanbieter bestimmen, zu welchen Dienstleistungen und Informationen im Internet Bürgerinnen und Bürger Zugang haben. Dies ist in der heutigen Informationsgesellschaft nicht tolerierbar.
4. Zukunft des Internets: Ohne Sicherstellung der Netzneutralität droht ein Zweiklasseninternet zu entstehen, das die Bildung von Medienoligopolen begünstigt. Nur noch zahlungskräftige Grossunternehmen können dann sicherstellen, dass ihre Inhalte in konkurrenzfähiger Qualität bei den Internetnutzern ankommen.
Es ist auch gesagt worden - der Präsident der Kommission hat es vorhin auch gesagt -, dass in anderen Ländern gar nichts geregelt sei. Dem möchte ich entgegenhalten, dass in der EU seit 2009 Regeln zur Netzneutralität bestehen, und das Europäische Parlament ist dabei, diese Regeln erheblich zu verschärfen. Deutschland und die Niederlande kennen hier seit Jahren Gesetze.
Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen; dies einfach deshalb, weil wir auch aufgrund der Unterlagen, die wir vom Bundesrat im Rahmen dieses Fernmeldeberichtes bekommen haben, davon ausgehen dürfen, dass der Handlungsbedarf sehr wohl anerkannt wird. Wenn Sie diese Motion jetzt ablehnen, dann sagen Sie: Nein, das stimmt nicht. Dann machen Sie eigentlich genau das Gegenteil dessen, was auch in diesem Fernmeldebericht ausgeführt wird.
Ich bitte Sie auch, zur Kenntnis zu nehmen, wie klar diese Motion im Nationalrat angenommen worden ist. Das sollte uns doch auch zu entsprechenden Überlegungen führen.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.