Goll Christine · Nationalrat · 2001-12-13
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-12-13
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion hat das Modell der Assistenzentschädigung, wie es uns der Bundesrat vorschlägt, immer unterstützt, immer aber auch kritisiert, dass der Faktor 2, also der doppelte Ansatz der heutigen Hilflosenentschädigung, ungenügend ist - dieselbe Kritik, wie sie im Übrigen auch sämtliche Behindertenorganisationen immer angebracht haben.
Die SP-Fraktion unterstützt das Modell der Mehrheit der Kommission, das bei ungedecktem Assistenzbedarf in Ergänzung zum Entwurf des Bundesrates Ergänzungsleistungen bis zu 90 000 Franken pro Jahr einführt. Diese Lösung befürworten wir jedoch nur unter dem Vorbehalt, dass dieser Bereich der Ergänzungsleistungen nicht, wie im neuen Finanzausgleich vorgesehen, kantonalisiert wird.
Wir unterstützen bei Artikel 42ter zusätzlich die Minderheit II (Baumann Stephanie), die den Antrag der Mehrheit optimiert, indem exemplarisch sämtliche Lebensbereiche aufgezählt werden, in denen eine persönliche Assistenz gewährleistet werden muss.
Die SP-Fraktion unterstützt auch die Einzelanträge Graf und Suter, den Antrag Graf in Bezug auf die Höhe der Assistenzentschädigung - Sie haben hier ausgeführt, dass Sie den Faktor 2,5 vorschlagen, wie ihn auch die Behindertenorganisationen immer wieder gefordert haben -, den Antrag Suter, [PAGE 1958] weil er eine Erhöhung der Zuschläge für die Intensivpflege vorsieht.
Die SP-Fraktion wird bei Artikel 42 den Antrag der Minderheit I (Egerszegi) ablehnen, weil er, wie der Antrag der Minderheit I (Borer) zu Artikel 29, zur Ungleichbehandlung von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen führt und letztlich auch zu einer Diskriminierung der Menschen mit einem psychischen Leiden.
Die SP-Fraktion lehnt bei Artikel 42 und 42ter ausserdem den Antrag der Minderheit (Stahl) aus fünf inhaltlichen Gründen ab:
1. Herr Stahl schliesst die psychisch Behinderten ebenfalls von der Assistenzentschädigung aus. Das finden wir im Antrag, und es wird zusätzlich dadurch entlarvt, dass wir auf der Fahne sehen, dass Herr Stahl, Herr Bortoluzzi und Co. den Antrag der Minderheit I (Egerszegi) zu Artikel 42 mitunterzeichnet haben - den Antrag, der Menschen mit einer psychischen oder leichten geistigen Behinderung benachteiligt und sie ihres Rechtes auf Selbstbestimmung beraubt.
2. Die Minderheit (Stahl) will das Bedarfsprinzip in eine Versicherungsleistung einführen. Sie geht von einer Grundpauschale einerseits und einem personenbezogenen Budget andererseits aus. Die Grundpauschale, Herr Stahl, geht nur vom Mindestbetrag der einfachen Altersrente aus und nicht vom Höchstbetrag, wie uns das Bundesrat und Mehrheit der SGK vorschlagen. Und es ist auch so, dass die Leistungen gemäss den Formulierungen in Ihrem Minderheitsantrag je nach finanzieller Situation der Behinderten erbracht werden.
3. Die Minderheit (Stahl) will das Subsidiaritätsprinzip massiv zulasten des Versicherungsprinzips stärken. Das kommt darin zum Ausdruck, dass finanzielle Eigenleistungen verlangt werden und die Sozialhilfe den Vorrang vor Versicherungsleistungen erhält. Das heisst in der Konsequenz, dass alle Menschen mit einer Behinderung zuerst an die Sozialhilfe verwiesen werden können. Das wird im Antrag zu Artikel 42ter Absatz 3 wortwörtlich so formuliert: "Leistungen anderer Sozialversicherungen und Leistungen der öffentlichen Hand" - sprich: Sozialhilfe - "werden angerechnet."
4. In Artikel 42ter Absatz 4 verlangt die Minderheit Stahl eine von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Betroffenen abhängige Beteiligung: "Die Versicherten beteiligen sich im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse an den Kosten." Das bedeutet nichts anderes, als dass nur diejenigen Behinderten Leistungen erhalten, die unter dem Existenzminimum leben. Davon wären also genau auch Eltern mit behinderten Kindern betroffen, für die zudem kein Zuschlag für Minderjährige ausgerichtet werden soll, obwohl das Herr Stahl hier in Abrede gestellt hat - aber in Ihrem Antrag steht nichts davon.
5. Ebenfalls in Artikel 42ter Absatz 4 fordert die Minderheit Stahl, dass die Versicherten die aufgewendeten Auslagen der Versicherung "auf Verlangen jederzeit offen legen" müssen. Was heisst das, Herr Stahl? Abgesehen davon, dass die Betroffenen mit einer unnötigen Bürokratie belastet werden, ist eine Offenlegung im familiären Netz gar nicht möglich. Denn gerade in der Familie und im sozialen Umfeld werden in zahlreichen Fällen persönliche Assistenzleistungen erbracht.
Es gibt aber einen noch gewichtigeren Grund, den Antrag der Minderheit Stahl abzulehnen: In der Kommission haben sie diesen Antrag damit begründet, dass sie ein kostenneutrales Modell wünschen. Die SVP spielt hier ein gefährliches Doppelspiel. Sie qualifiziert sich als Partei der Sozialabbauer - das finden wir auch in Ihrer Antwort zur Vernehmlassung -, gibt aber andererseits vor, sich für Behinderte einzusetzen.
Ein letzter Satz: Wenn Herr Stahl und seine SVP sich tatsächlich für eine verbesserte Situation der betroffenen Menschen einsetzen wollen, dann müssen sie bei Artikel 42ter die Minderheit II (Baumann Stephanie) sowie die Anträge Graf und Suter unterstützen.