Zanetti Roberto · Ständerat · 2015-06-16
Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-16
Wortprotokoll
Bei Artikel 103 geht es um die Pflicht, Derivatgeschäfte einem von der Finma bewilligten oder anerkannten Transaktionsregister zu melden. Der Nationalrat hat seinerzeit beschlossen, dass nichtfinanzielle Gegenparteien Derivatgeschäfte nicht melden müssen, und der Bundesrat hat ganz klar darauf hingewiesen, dass das ein wirklich eklatanter Systembruch wäre, der auch zu Äquivalenzproblemen führen würde. Eigentlich segelt diese ganze Gesetzgebung ja unter dem Motto, dass wir eine äquivalente Lösung, äquivalent insbesondere mit der Regelung im EU-Raum, haben wollen, und die vollständige Befreiung der nichtfinanziellen Gegenparteien wäre ein eklatanter Bruch mit dem System gewesen.
Die nun vom Nationalrat beschlossene Ausnahme für kleine nichtfinanzielle Gegenparteien ist immer noch ein Bruch in der Logik des Systems und könnte offensichtlich auch wieder zu Problemen mit der Äquivalenzanerkennung führen. Deshalb beantragt Ihnen die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen Festhalten. Auch hier ist kein Minderheitsantrag deponiert worden.