Zanetti Roberto · Ständerat · 2015-06-16
Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-16
Wortprotokoll
Hier geht es um die Positionslimiten. Wir haben diesen Punkt in der ersten Runde bereits intensiv besprochen. Solche Positionslimiten gab es früher schon, man hat sie dann in den Deregulierungswellen der Neunzigerjahre einmal aufgehoben. Nun ist man daran, sie wieder einzuführen. In den USA und im EU-Raum sind entsprechende Bestrebungen im Gang. Im EU-Raum ist sogar vorgegeben, dass die entsprechende Gesetzgebung bis Mitte 2016 fertig und bis Mitte 2017 umgesetzt sein soll.
Diese Positionslimiten sind auch in den Anhörungen der Kommission thematisiert worden. Die Branche, also die Swiss Trading and Shipping Association, hat an sich gesagt, dass sie mit der Einführung von Positionslimiten einverstanden ist, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Erstens müssen sie äquivalent sein, das ist das Generalthema bei dieser ganzen Gesetzgebung. Mit dem, was der Ständerat beschlossen hat, wäre das gegeben. Zweitens muss Flexibilität gewährleistet sein. Wenn Sie die Formulierungen durchlesen, stellen Sie fest, dass auch diese Voraussetzung erfüllt wäre. Drittens muss es um einen territorialen Anwendungsbereich gehen; auch das ist erfüllt. Viertens müssen sich die Limiten auf Nettopositionen beziehen; das ist ebenfalls erfüllt. Fünftens sollen Ausnahmen für Transaktionen zur Risikoabsicherung vorgesehen sein; auch das ist erfüllt. Sechstens müssten die Marktteilnehmer noch in einer Konsultation oder Vernehmlassung begrüsst werden können. Die Frau Bundesrätin hat uns in der Kommission und auch hier im Plenum bestätigt, dass man eine Konsultation der Marktteilnehmer vornehmen würde, bevor die Sache wirklich operativ würde. Jetzt geht es ja einzig darum, dass der Bundesrat eine gewisse Rahmenkompetenz bekommt.
Was passiert, wenn wir keine Positionslimiten aufnehmen? Ich habe erwähnt, dass die Sache in den USA und im EU-Raum bereits weit gediehen ist. Es wäre ganz klar, dass das Äquivalenzprinzip nicht eingehalten wäre. Wir würden also bei einer Äquivalenzprüfung durchfallen, was für die Branche wahrscheinlich dramatische Folgen hätte. Ich nehme an, dass die Frau Bundesrätin da noch ein wenig die Details ausführen wird. Vermutlich würde es dann so weit kommen, dass die Branche auf uns zukäme und sagen würde, wir sollten unverzüglich legiferieren. Wenn wir hier ein regulatorisches Loch hätten, dann würde das passieren, was gelegentlich im Weltall passiert, wo nämlich schwarze Löcher einfach alles absaugen. Plötzlich hätten wir hier eine Zuwanderung von Branchen, die wir so nicht wollen. Wir hätten dann wieder ein ähnliches Problem mit der Reputation und Probleme mit dem Rest der Welt; das konnten wir in der Vergangenheit bereits bei unversteuerten Vermögenswerten oder bei Potentatengeldern "auskosten". Davon, dass wir diese Möglichkeit für eine Rahmengesetzgebung überhaupt schaffen, verspreche ich mir, dass damit eine präventive Wirkung entstehen könnte, sodass diese unerwünschte Zuwanderung schon gar nicht stattfinden würde.
Was passiert, wenn wir dies heute nicht regeln? Für mich ist die Sache klar: Das werden wir so oder so einführen müssen, und zwar auf Drängen der entsprechenden Branche. Wenn wir das jetzt nicht machen und dann einmal mehr statt eines autonomen Nachvollzugs einen nachhinkenden Nachvollzug machen müssen, und zwar unter höchstem Zeitdruck und unter dem Druck der Branche, dann - das sage ich Ihnen ganz ehrlich - mache ich mir auch ein bisschen Sorgen um den Ruf des Gesetzgebers. Ich glaube, auch Politiker dürfen Fehler machen, aber sie sollten nicht immer die gleichen Fehler machen. Wir haben in der letzten Zeit immer wieder nachbessern müssen; wir mussten Gesetzgebungen, die kurz vorher verabschiedet worden waren, innert kürzester Zeit wieder nachbessern. Ich glaube, dass nicht nur regieren vorausschauen heisst, sondern gelegentlich heisst auch Gesetzgebung, ein bisschen vorauszuschauen.
Die Frage stellt sich einfach: Machen wir das jetzt mit der Gesamtschau beim Finanzmarktinfrastrukturgesetz, oder machen wir das in einer nachhinkenden Notfall- und Feuerwehrübung? Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, das jetzt zu machen. Die Kommission hat dies mit 7 zu 5 Stimmen beschlossen. Das ist der einzige Punkt, bei dem ein Minderheitsantrag deponiert ist. Es steht damit ein Minderheitsantrag im Raum. Der Vertreter der Minderheit wird Ihnen seine Überlegungen zum Besten geben.
Noch einmal: Ich beantrage Ihnen im Namen der Mehrheit der Kommission festzuhalten.