AB 17890
Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-13
Wortprotokoll
Die Situation bei Artikel 41 ist wirklich etwas verwirrlich, weil Sie ja eine Formulierung auf der Fahne haben, dann einen korrigierten Kommissionsantrag ausgeteilt bekommen haben und nun eine dritte Variante mit dem Antrag Zäch vorliegt. Ich möchte kurz versuchen, Ihnen das Ganze nochmals näher zu bringen - mit der Schlussfolgerung, dass wir uns jetzt dem Antrag Zäch in der neuen Formulierung anschliessen, weil er der Intention der Kommission entspricht, die in den vorigen Formulierungen wohl nicht ganz zum Ausdruck gekommen ist.
Worum geht es? Ganz kurz gesagt geht es darum, dass mit einer Rentenverminderung Anreize für eine Wiedereingliederung ins Erwerbsleben geschaffen werden sollen. Heute ist die Situation ja so, dass im Regelfall bis zu drei Monate finanziert werden. Gemäss Antrag Zäch soll nach diesen drei Monaten neu während weiteren neun Monaten, also bis zu einem Jahr und nicht darüber, die Rente zu 80 Prozent, also vier Fünfteln, weiter ausgezahlt werden können, wenn eine solche Integration stattfindet. Es soll also ein Anreiz geschaffen werden, die Wiedereingliederung auch wirklich zu versuchen. Wir stimmen diesem Anreiz zu.
Man muss allerdings sagen: Es ist hier mit weiteren Kostenfolgen zu rechnen - Grössenordnung: 18 Millionen Franken. Wir gehen aber davon aus, dass dieses Geld gut eingesetzt ist, wenn es in der Tat dazu beiträgt, die Reintegration am Arbeitsplatz zu erreichen. Wir wären jedoch ausserordentlich froh, wenn man auch der Frage nachginge, ob sich dieser Anreiz wie gewünscht auswirkt. Es ist ja vorgesehen, dass im Rahmen der Invalidenversicherung eine Reihe von Evaluationsstudien durchgeführt wird. Sinnvollerweise sollte dabei die Frage "Wirkt dieser Anreiz auch in der gewünschten Richtung?" gelegentlich überprüft werden.
Mit diesem Wunsch wären wir bereit, uns dem Antrag Zäch in der jetzigen Formulierung anzuschliessen.