Schenker Silvia · Nationalrat · 2012-09-27
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-27
Wortprotokoll
Auch wenn das Geschäft die Nummer 07.455 trägt und damit klarwird, dass es aus dem Jahr 2007 stammt, handelt es sich um ein noch langjährigeres Anliegen: Frau Maury Pasquier hat diese parlamentarische Initiative im Zusammenhang mit der Abstimmung vom 13. Juni 1999 eingereicht. Der 13. Juni 1999 war der Tag, an dem eine knappe Mehrheit der Stimmbevölkerung die Einführung einer Mutterschaftsversicherung abgelehnt hat. Seit dem 1. Juli 2005 hat die Schweiz eine Mutterschaftsversicherung. Während 14 Wochen erhalten die betroffenen Frauen einen Erwerbsersatz in der Höhe von 80 Prozent ihres Einkommens. Damit erfüllt die Schweiz in diesem Teil das IAO-Übereinkommen Nr. 183, über das wir jetzt hier sprechen. Wenn Frau Maury Pasquier dennoch einen Vorstoss eingereicht hat, das Übereinkommen zu ratifizieren, dann aus einem anderen Grund. Ich werde später darauf zurückkommen.
Ihre SGK hat am 5. November 2008 die parlamentarische Initiative, welche eine Ratifizierung des IAO-Übereinkommens verlangt, mit 12 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen unterstützt. Die ständerätliche Kommission hat am 15. Februar 2010 ebenfalls grünes Licht für die parlamentarische Initiative gegeben. Am 14. Oktober 2010 beauftragte die SGK-NR das Kommissionssekretariat und die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer Vorlage.
Worum geht es in diesem Abkommen? Das IAO-Übereinkommen über den Mutterschutz bringt wichtige Fortschritte für erwerbstätige Frauen, indem der Schutz während der Schwangerschaft und der Stillzeit ausgedehnt wird. Das Übereinkommen gewährt allen Frauen einen Mutterschutz von mindestens 14 Wochen. Darüber hinaus enthält das Abkommen Normen zum Gesundheitsschutz, zum Urlaub im Fall von Krankheit und Komplikationen, zum Beschäftigungsschutz und, wie gesagt, zum Schutz von stillenden Müttern. 18 Staaten haben dieses Abkommen ratifiziert, darunter 12 der EU. In den Kommissionen wurde weniger über den Inhalt des Abkommens diskutiert als über die Frage, ob es für die Schweiz Konsequenzen hätte, wenn das Abkommen ratifiziert wird. Die einzige Massnahme, die im Landesrecht umgesetzt werden muss, betrifft das Stillen während der Arbeitszeit. Zu lösen ist nicht die Frage, ob Frauen während der Arbeitszeit stillen dürfen, sondern ob sie dies während der bezahlten Arbeitszeit tun dürfen.
Zwar regelt Artikel 324a des Obligationenrechts die Lohnfortzahlung, wenn Arbeitnehmende ohne ihr Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert sind. Es gibt aber keine Praxis, insbesondere keine des Bundesgerichtes, zur Frage des Stillens am Arbeitsplatz. Diese Gesetzeslücke müsste gefüllt werden, wenn die Schweiz dieses IAO-Übereinkommen ratifiziert.
Eine Studie des Bundesamtes für Gesundheit aus dem Jahr 2004 hat ergeben, dass die Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit der häufigste Grund für das Abstillen von Säuglingen ist. Gleichzeitig empfehlen Ärzte, Hebammen, Kinderärzte und Gesundheitsorganisationen das Stillen. Wir sollten also das wenige tun, was wir als Gesetzgeber tun können, um den erwerbstätigen stillenden Müttern Unterstützung zu geben.
Die Kommission hat die Vorlage in die Vernehmlassung gegeben. Das Resultat der Vernehmlassung lautet wie folgt: 18 Kantone, 4 Parteien und 3 Dachverbände - Arbeitnehmerverbände - sind für die Ratifizierung. Zusätzlich sind 12 andere Organisationen wie Pro Familia, die Schweizerische Stiftung zur Förderung des Stillens und andere für die Ratifizierung. 2 Kantone, 2 Parteien, 3 Verbände - die Arbeitgeberverbände - und 6 weitere Organisationen sind gegen die Ratifizierung.
Die Kommission hatte ursprünglich vorgeschlagen, das Problem im Arbeitsgesetz zu lösen. Fast das gleiche Bild wie bei der Grundsatzfrage zeigt die Vernehmlassung in der Frage, ob diese Lösung im Arbeitsgesetz umgesetzt werden soll oder nicht. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme den Antrag gestellt, die Frage des Stillens am Arbeitsplatz nicht im Arbeitsgesetz, sondern auf Verordnungsstufe zu lösen. Mit diesem Schritt möchte der Bundesrat die Akzeptanz zur Ratifizierung des Abkommens erhöhen.
Die Kommission hat sich mit diesem Vorschlag einverstanden erklärt. Was Ihnen nun vorliegt, ist ein Antrag der Kommission, der vom Bundesrat - wie gesagt - unterstützt wird. Eine Minderheit beantragt Ihnen, auf die Vorlage nicht einzutreten. Diese Minderheit befürchtet, dass die Schweiz durch die Unterzeichnung des Abkommens zu gesetzlichen Anpassungen gezwungen wird.
Ich bitte Sie im Namen der stillenden Mütter in unserem Land und im Namen der Mehrheit der SGK: Treten Sie auf die Vorlage ein, und stimmen Sie ihr zu. Ihre Kommission ist im Mai 2011 mit 12 zu 11 Stimmen auf die Vorlage eingetreten und hat sie im gleichen Stimmenverhältnis gutgeheissen.
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