preparatory:AB 178960
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-09-27
Wortprotokoll
Das geltende Recht der Schweiz entspricht weitgehend den Bestimmungen des Übereinkommens Nr. 183. Wie wir gehört haben, besteht die einzige Ausnahme bei der Frage der Entlöhnung von Pausen für stillende Mütter. Diese Frage ist weder im [PAGE 1774] öffentlichen noch im privaten Arbeitsrecht geregelt. Es existiert auch keine Rechtsprechung des Bundesgerichtes, die eine Beantwortung der Frage erlauben würde. Deshalb beantragt der Bundesrat eine Anpassung von Artikel 60 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz. Ihre Kommission teilt die Auffassung des Bundesrates, dass eine Revision von Artikel 60 Absatz 2 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz für die Ratifikation des Übereinkommens ausreicht. Mein Departement wurde beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Arbeitskommission und den Sozialpartnern einen entsprechenden Entwurf zu erstellen. Der Bundesrat wird das Übereinkommen erst dann ratifizieren, wenn die nötige Revision der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz abgeschlossen sein wird. In seiner Stellungnahme vom 22. Februar 2012 hat der Bundesrat seiner Hoffnung Ausdruck gegeben, dass das Übereinkommen bis Mitte 2013 ratifiziert sein wird.
Eine Minderheit will nicht auf das Geschäft eintreten, da zahlreiche Länder das Übereinkommen nicht ratifiziert hätten. Es ist richtig, bislang haben 25 Staaten ratifiziert, und darunter sind zwölf Staaten der EU, nämlich Bulgarien, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern. Ich gebe zu, dass die grossen EU-Länder noch nicht unterzeichnet haben. Was die nordischen Länder anbetrifft: Diese haben kein Interesse an der Ratifikation, weil sie bereits einen höheren Schutz kennen.
Eine Ratifikation würde gemäss der Minderheit, wie eben ausgeführt, auch der üblichen Praxis widersprechen, da die Schweizer Gesetzgebung nicht vollständig mit dem Übereinkommen übereinstimme. Wie gesagt, die Abweichung zwischen dem Schweizer Recht und dem Übereinkommen ist gering. Sie betrifft nur die Entlöhnung von Pausen für stillende Frauen. Die Position des Bundesrates und Ihrer Kommission entspricht der üblichen Praxis.
Schliesslich führt der Minderheitsantrag an, dass es den Sozialpartnern überlassen bleiben solle, die Frage der Entlöhnung von Pausen für stillende Frauen zu regeln. Über dieses Dossier wird seit dem Jahr 2007 diskutiert, und die Sozialpartner haben in diesem Zeitraum nicht versucht, die Frage auf dem Verhandlungsweg zu lösen. Deshalb scheint es dem Bundesrat angezeigt, den Schritt über die Verordnungsanpassung vorzunehmen.
Herr Nationalrat Bortoluzzi, es ist richtig: Die schweizerischen Arbeitgeber stellen sich nicht hinter diese Übereinkommensratifizierung. Aber Ihre Aussage, dass die internationalen Arbeitgeberorganisationen nicht dahinterstehen würden, ist nicht richtig.
Bezüglich des Votums von Herrn de Courten sei richtiggestellt, dass die Weiterentwicklung des internationalen Arbeitsrechts künftig keine automatische Rechtsübernahme in unserem Arbeitsgesetz bedeuten würde - dem ist nicht so. Man darf also nicht von Fremdbestimmung reden.
Wie gesagt, die Rechtsabweichung ist minimal. Die Rechtsübereinstimmung muss über die Verordnungsanpassung sichergestellt werden. Erst wenn dieser Prozess abgeschlossen ist, wird die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 183 vorgenommen werden können.
Der Bundesrat bittet Sie, einzutreten und der Ratifikation zuzustimmen.