Graf Maya · Nationalrat · 2001-12-13
Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2001-12-13
Wortprotokoll
Ich schlage Ihnen einen Eventualantrag zur Kommissionsmehrheit in Bezug auf Artikel 42ter Absatz 1 vor. Mein Antrag bezweckt, dass die Assistenzentschädigung im Unterschied zum Mehrheitsvorschlag nicht nur um den Faktor 2, sondern um den Faktor 2,5 erhöht wird. Ich schlage Ihnen also vor, die Assistenzentschädigung bei hohem Bedarf von 80 auf 100 Prozent, bei mittlerem Bedarf von 50 auf 60 Prozent und bei geringem Bedarf von 20 auf 25 Prozent des Höchstbetrages der Altersrente zu erhöhen. Diese Erhöhung - es ist mir wichtig, dies zu sagen - soll, wie beim Antrag der Mehrheit, ebenfalls für Menschen mit einer leichten geistigen oder psychischen [PAGE 1955] Behinderung gelten. Dies heisst konkret, dass die Assistenzentschädigung für Menschen, die selbstständig wohnen möchten, bei hohem Bedarf 2060 Franken, bei mittlerem Bedarf 1236 Franken und bei niedrigem Bedarf 515 Franken pro Monat betragen würde.
Warum schlage ich das vor? Die Assistenzentschädigung soll im Versicherungsprinzip geregelt sein und den Menschen mit einer Behinderung eine echte Wahlfreiheit zwischen dem selbstständigen Wohnen und dem Wohnen in einer für sie eingerichteten Institution ermöglichen. Darum sollen hier auch die Ansätze erhöht werden. Denn obwohl als Ersatz für die bisherige Hilflosenentschädigung, für den Pflegebeitrag für Minderjährige und für die Entschädigung für Hauspflege nun diese einheitliche, substanziell etwas höhere Assistenzentschädigung eingeführt worden ist, reicht der Betrag nicht aus.
Das Postulat der Menschen mit einer Behinderung und ihrer Organisationen war immer, dass mindestens der Faktor 2,5 für eine echte Assistenzentschädigung notwendig sei. Wohl wird etlichen Betroffenen bereits die Verdoppelung der heutigen Hilflosenentschädigung die Lebensführung ausserhalb von Heimstrukturen erheblich erleichtern. Dies insbesondere dann, wenn sie in der Lage sind, zusätzlich zu bezahlter Assistenz die Familie bzw. den Freundeskreis zur Hilfe heranzuziehen. Eine durchgreifende positive Wirkung für Menschen mit einer schweren körperlichen Behinderung ist aber damit nicht zu erzielen. Dafür braucht es zum Mindesten den vorgeschlagenen Faktor 2,5. Denn unser Ziel muss sein, dass nicht noch viele neue Institutionen gebaut werden, sondern dass viele neue Wohnformen und Wohnmöglichkeiten im privaten Rahmen - z. B. auch Wohngemeinschaften zu Hause - entstehen und vor allem dass Menschen mit einer Behinderung selbst wählen können, wie sie wohnen wollen. Das ist das Normalitätsprinzip, das ist die Gleichstellung, und das ist auch das Versicherungsprinzip, das wir hier in der IV möchten.
Ich bitte Sie, dem vorliegenden Antrag als Eventualantrag zur Mehrheit zuzustimmen.
Ich möchte im Weiteren sagen, dass die grüne Fraktion auch den Antrag Suter, den wir nachher hören, unterstützen wird. Er geht in die gleiche Richtung, denn bei der vorliegenden IV-Revision sind diejenigen Eltern mit schwer behinderten Kindern, die sie zu Hause pflegen, zu den Verlierern geworden. Sie erhalten weniger als vorher mit dem maximalen Ansatz von Pflegebeitrag und Hauspflegebeitrag, denn sie haben heute die Assistenzentschädigung, die dem Beitrag der heutigen Hilflosenentschädigung entspricht. Sie können sich keine behinderungsbedingten Mehrkosten über die Ergänzungsleistungen holen.
Wir möchten Sie also bitten, neben meinem Antrag auch dem Antrag Suter zuzustimmen und wirklich zu einer besseren Situation von behinderten Menschen, die zu Hause leben, beizutragen. Es wäre auch eine Möglichkeit für die SVP-Fraktion, wenn der Antrag Stahl nicht durchkommen sollte, wirklich zu zeigen, dass sie daran interessiert ist, die Wohnsituation für behinderte Menschen wirklich zu verbessern.