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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-09-27

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-09-27

Wortprotokoll

Wir haben hier in diesem Rat noch nicht über die Aufhebung des Bankgeheimnisses diskutiert. Ich will das Bankgeheimnis auch nicht auflösen. Aber es gibt eben, Herr Freysinger, ein steuerliches Bankgeheimnis, und es gibt ein Bankgeheimnis. Das ist nicht dasselbe. Und ich denke, es ist gut, wenn man im Rahmen des Steuerstrafrechts - Sie sprechen über dieses, und Frau Amaudruz hat an sich auch dieses angesprochen - einmal aktiv wird. Aber das ist ja erst eine Vorlage, die wir ausarbeiten.

Sie werden Gelegenheit haben, im Rahmen dieses Steuerstrafrechts - das ist ein Prozessrecht, es sagt also, in welchen Verfahren welche Untersuchungen gemacht werden - darüber zu diskutieren und sich bewusst zu werden, dass es einen Unterschied zwischen steuerlichem Bankgeheimnis und Bankkundengeheimnis gibt. Ich denke, es ist wichtig, dass wir dann einmal alle über dasselbe reden. Dann werden wir durchaus auch darüber reden, was eine qualifizierte Steuerhinterziehung ist. Ist das gleich zu behandeln wie ein Steuerbetrug? Macht man also die Unterscheidung betreffend die Schwere der Tat, oder macht man sie, wie heute, indem man zwei Tatbestände unterschiedlich benennt? Im Strafrecht ist es ja üblich, dass man etwas nach der Schwere der Tat beurteilt und dann auch ahndet. Es wäre durchaus möglich, das auch in diesem Bereich so zu machen.

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