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preparatory:AB 17901

Suter Marc F. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-13

Wortprotokoll

In unserer Fraktion ist der Antrag der Minderheit II (Stahl) auf einige Sympathie gestossen. Wir haben abgewogen, ob das System, wie es die Kommissionsmehrheit beantragt, oder das System Stahl grössere Vorteile bietet. Wir attestieren Herrn Stahl, dass er einen neuen Ansatz wählt, den Versuch macht, dass im Einzelfall festgestellt wird, welches der Pflegebedarf ist, und dann entsprechend die Leistungen zugemessen werden. Allerdings hat dieser Systemwechsel, wie er hier dann konkret ausgestaltet wird, einige Pferdefüsse. Das wäre aber noch kein Grund, um diesem Konzept nicht zu folgen, weil man ja Ungereimtheiten im Rahmen der Zweitberatung durch den Ständerat noch ausräumen könnte.

Wir fürchten einfach, Herr Stahl, dass das Boot überladen wird und dann versinkt, weil wir mit Ihrem Vorschlag gleich zwei Systemwechsel vornehmen müssen. Der eine ist der Systemwechsel von der Hilflosenentschädigung zur Assistenzentschädigung, ergänzt durch die Lösung zu den Ergänzungsleistungen. Das war ein einstimmiger Beschluss der Kommission, mit welchem man den schweren Pflegefällen entgegenkommt. Wir denken, dass man jetzt nicht alles ändern kann, sondern mit den bewährten Instrumenten und im gegebenen Gesetzesrahmen - IVG und ELG - fahren soll. Das heisst, das Versicherungsprinzip gilt für die Zumessung der Assistenzentschädigung in den drei Stufen in der IV; ausserdem wird dann individuell der Pflegebedarf abgeklärt, und entsprechend werden die Mittel zugemessen und über die Ergänzungsleistungen zusätzlich zur Assistenzentschädigung als Pflegezuschuss ausgerichtet.

Nun werden Sie einwenden, Ergänzungsleistungen seien nicht Versicherungsleistungen. Das stimmt, aber auf die Ergänzungsleistungen hat man einen Rechtsanspruch. Es sind keine Fürsorgeleistungen. Wir denken auch, dass die allermeisten Fälle mit hohem Pflegebedarf über diese EL-Lösung abgedeckt werden und so in den Genuss von genügend Mitteln kommen, um inskünftig zu Hause zu leben. Da treffen wir uns ja wieder mit Herrn Stahl in der Überlegung, dass jede selbstbestimmte Lebensführung im familiären Umfeld oder in einer Wohngemeinschaft an sich einer stationären Unterbringung in einem Heim vorzuziehen ist.

Die Richtung stimmt. Man muss alles daransetzen, dass nicht nur die Kinder, sondern auch die erwachsenen Pflegefälle möglichst in ihrem angestammten Umfeld weiterleben können. Das kostet nicht mehr Geld. Wenn man richtig rechnet und eine Vollkostenrechnung macht, dann weiss man, dass die stationäre Unterbringung teurer ist als die Pflege zu Hause. Wir möchten und wünschen uns, dass diese eigenständige Lebensführung zu Hause vermehrt möglich wird. Wir denken, dass das mit dem Konzept der Kommissionsmehrheit machbar ist.