Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-09-27
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-09-27
Wortprotokoll
Herr Nationalrat Baader, der 18. Juli hat ja überhaupt nichts mit der Unterzeichnung des Vertrages über die Abgeltungssteuer mit Deutschland zu tun. Die Unterzeichnung dieses Vertrages mit Deutschland war im Oktober 2011. An dem Datum, das Sie jetzt erwähnen, am 18. Juli, wurde der OECD-Gruppenstandard veröffentlicht. Die OECD hat am 17. Juli entschieden, dass künftig der Gruppenstandard gelten soll, und hat das am 18. Juli veröffentlicht. Das ist dann, wenn Sie so wollen, für die materielle Inkraftsetzung massgebend: Das ist das Inkraftsetzungsdatum für diese Interpretation des Musterabkommens. Das ist also ein anderes Datum als das des Abgeltungssteuerabkommens.
Wir haben im Abgeltungssteuerabkommen abgemacht, dass gemeldet wird, in welche zehn Länder am meisten Konten verschoben werden, bevor die Abgeltungssteuer in Kraft tritt, und zwar mit der Anzahl der Personen, die abziehen, und mit der Höhe des Betrages, der abgezogen wird, aber ohne die Namen dieser Personen zu nennen. Es wird also anonymisiert gemeldet: So viele Personen haben sich nach Singapur abgesetzt mit einem Betrag von so viel. Das ist aber im Abkommen drin. Es wird anonymisiert, die Privatsphäre ist gewahrt, wie wir das verstehen. Das haben wir so vereinbart.
Wenn wir auf den 1. Januar das Steueramtshilfegesetz in Kraft setzen und sagen, dass der OECD-Standard auch materiell und inhaltlich erst ab dem 1. Januar gelten soll, dann gilt bis zu diesem Zeitpunkt diese Lösung. Wenn man sagen würde - was rechtlich möglich wäre, politisch aber eine andere Frage ist -, dass der OECD-Standard erst ab 18. Juli gelten soll, dann wären Gruppenanfragen möglich.
Ich habe Ihnen gesagt, dass der Bundesrat das noch nicht entschieden hat. Ich kann Ihnen nicht mehr sagen als das, was ich Ihnen jetzt gesagt habe.