von Siebenthal Erich · Nationalrat · 2012-09-27
von Siebenthal Erich · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-27
Wortprotokoll
Die schweizerische Berufsbildung geniesst international einen hervorragenden Ruf. Jedes Jahr gewinnen Berufsleute an internationalen Berufsmeisterschaften Medaillen. Mit einer Berufslehre steht heute einem jungen Berufsmann oder einer jungen Berufsfrau jeder Karriereweg offen. Das ist eine Errungenschaft und war nicht immer so. Dieses Verdienst kommt einerseits den Ausbildungsbetrieben und den überbetrieblichen Kursen zu und anderseits den Berufsfachschulen.
Die Berufsfachschulen sind heute überall in der Schweiz geführte Schulen mit einer professionellen und geschulten Leitung. Diese Schulleitungen sind für Rekrutierung, Entwicklung und Freisetzung der Kernressource, der Lehrkräfte, zuständig. Es sind die Lehrkräfte, die im schulischen Teil die Qualität unserer Berufsleute mitverantworten. Deshalb ist es richtig, dass im Berufsbildungsgesetz eine minimale Qualifikation vorgeschrieben wurde. Nicht richtig ist aber, dass mit diesem Berufsbildungsgesetz sämtlichen Lehrkräften, die bisher tätig waren und die heute tätige, hervorragende Berufsleute schulisch ausgebildet haben, ein Generalmisstrauen ausgesprochen wird, das mit einer formalen Nachqualifikation beseitigt werden soll. Dabei handelt es sich um einen nicht zu rechtfertigenden bürokratischen Akt.
Auch die heute tätigen Lehrkräfte wurden durch Schulleitungen rekrutiert. Wer nicht genügt, kann freigestellt werden. Zudem sind darunter viele Lehrkräfte, die seit Jahren, wenn nicht seit Jahrzehnten Unterricht erteilen und über eine immense Erfahrung verfügen. Mit den Artikeln 46 BBG und 73 BBV werden die Falschen getroffen. Das Berufsbildungsgesetz unterstellt, dass nur derjenige eine gute Lehrkraft sein kann, der über Papiere verfügt, die mit der Inkraftsetzung des Berufsbildungsgesetzes verankert wurden. Die Erfahrung soll keinen Wert mehr haben.
Mit welchem Bergführer würden Sie lieber eine anspruchsvolle Hochgebirgswanderung unternehmen? Mit einem, der viele formale Kursbestätigungen vorlegt, oder mit einem, der Erfahrung hat und das Gebiet und die Umstände kennt? Auch wenn es im Berufsbildungsbereich nicht um Leben und Tod geht, geht es doch um Vertrauen. Es geht um Vertrauen in die heute tätigen Lehrkräfte, in die heute tätigen Schulleitungen und in die heute tätigen kantonalen Bildungsadministrationen.
Wenn wir für künftige Einsteiger in den Lehrerberuf eine Minimalanforderung definieren, ist das richtig. Ich bin überzeugt, dass der richtige Zeitpunkt für die Einforderung der Mindestqualifikation die Inkraftsetzung der kantonalen Lehreranstellungsgesetze ist - und nicht ein vom Bund willkürlich festgelegter Termin.
Ich bitte Sie, meine Motion anzunehmen.