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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2001-12-13

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-12-13

Wortprotokoll

Die ärztliche Beurteilung im Entscheidverfahren über einen Rentenanspruch in der IV befriedigt heute nicht vollumfänglich. Das Bundesamt für Sozialversicherung hat darum im Hinblick auf die vierte IV-Revision eine Studie zu diesem Thema dem Institut Interface - einem Institut für Politikstudien in Luzern - in Auftrag gegeben. Der Bericht liegt nun vor. Er macht zum Problemkreis der ärztlichen Beurteilung im ganzen Entscheidverfahren über einen Rentenanspruch in der IV klare und unmissverständliche Aussagen. Die Studie empfiehlt keine regionalen ärztlichen Dienste, wie dies vom Bundesrat und von der Kommissionsmehrheit jetzt vorgeschlagen wird.

Ganz im Gegenteil: Die Studie schlägt vor, die bestehenden IV-Stellen der Kantone zu stärken. Zur Bedeutung des ärztlichen Dienstes der IV-Stellen steht im Bericht: "In der Zwischenzeit ist der medizinische Dienst bei den IV-Stellen zu einem zentralen Bestandteil des Abklärungsverfahrens geworden." Oder ein weiteres Zitat: "Insbesondere die direkte informelle Beratung der anderen Fachdienste bei den IV-Stellen bezüglich medizinischer Fragen wird als positive Auswirkung der Einrichtung des ärztlichen Dienstes betrachtet."

Zur Begründung der Einführung regionaler ärztlicher Dienste werden immer wieder die unterschiedlichen Rentenquoten zwischen den Kantonen erwähnt. In Tat und Wahrheit ist es aber so, dass die IV im Vergleich mit ähnlichen kantonalen Werten aus der Kranken- oder Unfallversicherung die geringsten kantonalen Abweichungen kennt. Zudem kann der Interface-Studie entnommen werden, dass sich die Rentenquoten zwischen den Kantonen einander annähern und die Unterschiede seit 1995 sehr gering sind. Vor 1995 resultierten namhafte Unterschiede bei den Rentenquoten. Seit der dritten IV-Revision mit der Schaffung der interdisziplinären Teams bei den IV-Stellen haben sich die Rentenquoten unter den Kantonen jedoch angeglichen. Diese bewährten interdisziplinären Teams bei den IV-Stellen wollen Bundesrat und Kommissionsmehrheit nun wieder aufbrechen. Ein Herauslösen der Ärzte aus dem Entscheidungsprozess der IV-Stellen würde einen Rückschritt in überwundene Strukturen bedeuten mit zusätzlichen Fristen, Wartezeiten und Koordinationsproblemen.

Als Alternative zu den regionalen ärztlichen Diensten schlägt die Minderheit vor, den IV-Stellen eine medizinische Untersuchungskompetenz einzuräumen. Damit sich der medizinische Dienst der IV-Stelle bei unklaren und komplexen Situationen selber ein Bild im Hinblick auf Zusatzabklärungen machen kann, ist eine Untersuchungskompetenz erforderlich. Bei der Unfallversicherung und bei der Krankenversicherung ist dies heute bereits eine Selbstverständlichkeit.

Noch ein Wort zu den Kosten: Die Verwaltungskosten bei der IV steigen mit der Einführung der regionalen ärztlichen Dienste massiv an. Das Bundesamt für Sozialversicherung rechnet mit 20 Millionen Franken Mehrkosten pro Jahr. Das ist zu viel. Die vierte IV-Revision hat eine finanzielle Konsolidierung der IV zum Ziel. Der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit sind trotzdem bereit, für die Administration jährlich 20 Millionen Franken mehr auszugeben.

Auch im Vernehmlassungsverfahren wurde die Einführung regionaler ärztlicher Dienste grossmehrheitlich abgelehnt: Zwanzig Kantone haben sich klar dagegen ausgesprochen. Diesem Umstand hat weder der Bundesrat noch die Kommissionsmehrheit Rechnung getragen.

Die Minderheit ist überzeugt, dass sich der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit mit den vorgesehenen regionalen ärztlichen Diensten ganz falsche Hoffnungen machen. Mit den regionalen ärztlichen Diensten wird eine zusätzliche Institution geschaffen; die Verfahrensabläufe werden unserer Meinung nach komplizierter, die Behandlungsfristen noch länger, dazu steigen die Verwaltungskosten erheblich. Daher ist die Kommissionsminderheit überzeugt, dass von den regionalen ärztlichen Diensten abzusehen ist und als Alternative die IV-Stellen zu stärken und mit der ärztlichen Untersuchungskompetenz auszustatten sind.

Die Kommissionsmehrheit versucht mit einem Kompromissvorschlag, unseren Anliegen entgegenzukommen. Der Versuch überzeugt aber nicht. Für die regionalen ärztlichen Dienste sind nach der Kommissionsmehrheit interdisziplinäre Teams vorgesehen, wie sie heute bei den IV-Stellen bereits im Einsatz sind. Diese interdisziplinären Teams der regionalen ärztlichen Dienste haben aber nur die Kompetenz, die medizinischen Anspruchsvoraussetzungen zu beurteilen. In dieser Form machen die regionalen ärztlichen Dienste keinen Sinn; die Kompetenzabstufungen zwischen den regionalen ärztlichen Diensten und den IV-Stellen werden verwischt und sind unklar. Wir müssen uns fragen, welche Institution die Verantwortung für die getroffenen Entscheide, auch für Fehlentscheide, zu tragen hat: Ist es der [PAGE 1966] Bund, sind es die regionalen ärztlichen Dienste oder die IV-Stellen? Auch in diesem Bereich schafft die Fassung der Mehrheit mehr Verwirrung als Klärung.

Die Kommissionsminderheit will klare, einfache und bewährte Strukturen mit einer entsprechend klaren Kompetenzzuteilung an die kantonalen IV-Stellen.