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Jositsch Daniel · Nationalrat · 2012-09-25

Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-25

Wortprotokoll

Frau Bundesrätin, Sie führen aus, dass es gemäss diesem Artikel keine Zustimmung des anderen Elternteils braucht respektive dass im Fall eines Umzuges von Basel nach Lugano, wie in meinem Beispiel, einfach die elterliche Sorge neu geregelt wird. Wie erklären Sie sich dann, dass im Gesetz steht: "Will ein Elternteil seinen Aufenthaltsort oder jenen des Kindes wechseln, so bedarf dies der Zustimmung des andern Elternteils oder der Entscheidung des Gerichtes ..."? Das ist ja explizit etwas anderes.

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