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Stahl Jürg · Nationalrat · 2001-12-13

Stahl Jürg · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-12-13

Wortprotokoll

Während der vergangenen acht Stunden haben wir in dieser IV-Debatte mehrmals die Worte Wahlfreiheit, Selbstbestimmung und Eigenverantwortlichkeit gehört. In diesem Sinne steht auch mein Antrag zu Artikel 73bis gewissermassen in Zusammenhang mit meinen Anträgen zur Assistenz. Ich werde deshalb kurz erläutern, warum ich diesen Antrag in der Kommission gestellt habe und warum ich ihn jetzt als Minderheitsantrag, auch wenn die Minderheit klein ist, aufrechterhalte.

Die Zielsetzungen meines Antrages sind einerseits das Schaffen von mehr Transparenz und andererseits, auf Gesetzesstufe der IV die Instrumente in die Hand zu geben, um Vergleichsgrössen zu erhalten und um so Vergleiche anstellen zu können. Wir haben mit der Assistenzentschädigung ein neues Element in die IV eingeführt. Ich bin froh über dieses Element. Mit der Ausgestaltung und der eingeschlagenen Richtung bin ich nach wie vor nicht ganz zufrieden, aber Sie haben so entschieden. Doch ich glaube, auch im Hinblick auf die nächsten Revisionen ist es wichtig, dass wir diese Vergleichsgrössen haben, dass wir die volle Transparenz sowohl bei der Hausbetreuung wie bei den Institutionen und den Heimstätten haben. Ich bitte Sie, dieser Transparenzsteigerung, der Einrichtung von Instrumenten, zuzustimmen.

Ich möchte es aber nicht unterlassen, Ihnen auch den Grund darzulegen, weshalb ich diesen Minderheitsantrag gestellt habe. Das mengenmässige Wachstum von Plätzen in Heimen und vergleichbaren Institutionen bedarf einer Überprüfung. Pro Jahr werden ungefähr zwölf Prozent mehr Heimplätze geschaffen. Die finanziellen Auswirkungen sind enorm, und dabei rede ich nur von den Bundesgeldern, von den IV-Geldern, die gesprochen werden. 1997 waren es für die Institutionen rund 600 Millionen Franken, drei Jahre später sind wir bei einer Subvention der Heimstätten und Heime von 926 Millionen Franken. Das ist eine Steigerung um 326 Millionen Franken. Ich bin der Meinung, dass wir im Zusammenhang mit der Einführung der Assistenz der IV die Möglichkeit geben müssen, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten. Es geht mir nicht darum - und das ist ganz wichtig -, das eine gegen das andere auszuspielen. Ich bin überzeugt, dass wir in Zukunft nach wie vor beides [PAGE 1973] brauchen. Wir brauchen auch genügend Heimplätze für alle Gruppen von Behinderten, und wir brauchen sie auch an verschiedenen Orten. Aber ich bin der Überzeugung, dass eine sinnvolle Koordination und eine sinnvolle Aufschlüsselung der Kosten, die verursacht werden, unbedingt nötig sind, damit wir eben auch in fünf, zehn oder vielleicht fünfzehn Jahren sagen können: Dieser Weg hat sich gelohnt, die Entscheidung für die Assistenzentschädigung war richtig, wir könnten das bei einer weiteren Revision ausbauen.

Ich bitte Sie, wenn Sie für mehr Transparenz sind und wenn Sie diese Instrumente der IV in die Hand geben möchten, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.