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Vogler Karl · Nationalrat · 2012-09-25

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-25

Wortprotokoll

Namens der CVP/EVP-Fraktion bitte ich Sie, hier der Mehrheit zu folgen.

Vorab: Es trifft natürlich zu, dass es für den Elternteil, der die elterliche Obhut und Betreuung innehat, ausserordentlich bemühend ist, wenn der besuchsberechtigte Elternteil das Besuchsrecht nicht ausübt, zumal dann, wenn das immer wieder vorkommt. Trotzdem beantragen wir Ihnen, hier der Mehrheit zuzustimmen. Ganz kurz zu den Gründen:

1. Eine entsprechende Bestimmung, wie von der Minderheit vorgeschlagen, gehört systematisch gesehen zum Unterhaltsrecht und wäre, wenn schon, dort aufzunehmen.

2. Die vorgeschlagene Regelung begünstigt Eltern, welche eine Drittbetreuung veranlassen, gegenüber Eltern, die die Betreuung in diesen Fällen persönlich ausüben. Das wiederum widerspricht dem Grundsatz der rechtsgleichen Behandlung. Elternteile, welche die Betreuung im Falle der Nichtausübung des Besuchsrechts durch den anderen Elternteil persönlich wahrnehmen, würden benachteiligt.

3. Das mit dem Minderheitsantrag aufgegriffene Problem kann, wenn es eine bestimmte Intensität erreicht hat, bereits heute mittels Anpassung der Unterhaltsbeiträge gelöst werden.

Ich ersuche Sie daher, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.

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