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Huber Gabi · Nationalrat · 2012-09-25

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-25

Wortprotokoll

Wenn das Besuchsrecht nicht ausgeübt wird, dann kann das finanzielle Folgen haben. Wird das Besuchsrecht wiederholt nicht wahrgenommen, betrifft das nicht nur die Regelung der elterlichen Sorge, sondern auch den Unterhalt des Kindes. So weit sind wir uns einig.

Das von der Minderheit aufgegriffene Problem kann aber bereits mit dem heute geltenden Recht gelöst werden. Denn wenn eine erhebliche Veränderung der Verhältnisse vorliegt, kann das Gericht auf Antrag eines Elternteils den Unterhaltsbeitrag neu regeln. Wenn sich herausstellt, dass das Besuchsrecht nicht wie vereinbart wahrgenommen wird, dann hat der obhutsberechtigte Elternteil bereits heute die Möglichkeit, eine Anpassung des Unterhaltsbeitrages zu beantragen. Die Minderheit macht unter anderem auch die hohe Hürde eines solchen Antrages beim Gericht geltend. Eine solche Hürde bleibt aber auch mit dem Minderheitsantrag bestehen. Denn auch mit der Minderheitsfassung müsste bei der zuständigen Behörde ein Antrag gestellt werden. Zudem können solche Detailregelungen, wie sie die Minderheit beliebt macht, ohne Weiteres auch in einer Scheidungsvereinbarung geregelt werden, welche dann auf die Einzelverhältnisse besser Rücksicht nehmen kann. Die Frage von Kollege Germanier zeigt ja auch, dass die Praktikabilität durchaus nicht gerade auf der Hand liegt.

Im Namen der FDP-Liberalen Fraktion ersuche ich Sie um Unterstützung der Mehrheit.