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preparatory:AB 179371

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2012-09-25

Wortprotokoll

Namens der Grünliberalen bitte ich Sie, hier der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit Kiener Nellen abzulehnen, und zwar aus folgenden Gründen:

Das Problem ist erkannt. Selbstverständlich ist es häufig so, dass Familien, die in Trennung geraten, zu wenig Geldmittel haben, zu wenig Einkommen haben. Mit dem Einkommen, das sie haben, kommen sie knapp als Familie durch, und nach der Trennung haben sie dann plötzlich einen zusätzlichen Haushalt zu führen. Dann wird es knapp, dann wird es eng. Wir können dieses Problem in dieser Vorlage aber nicht wirklich lösen. Bevor wir hingehen und in der Regelung über das gemeinsame elterliche Sorgerecht auch Schadensrecht einfügen, bei dem eine Berechtigung dann schwierig nachzuweisen und eine Anwendung schwierig zu beantragen ist, sollten wir abwarten, was wir in den Bestimmungen über das Unterhaltsrecht allenfalls einfügen können.

Es wurde schon angefügt: Wenn solche Situationen eintreten, wenn ein Elternteil seinen Pflichten als Obhutsberechtigter nicht nachkommt und den anderen Elternteil quasi im Stich lässt, kann man das auch vertraglich regeln - die Leute kennen einander ja. Wenn wir in diesem Punkt Schadensrecht einbauen wollen, müssen wir uns auch bewusst sein, dass wir dann in die Niederungen des Schadensrechtes hinabsteigen und dann halt eben auch über Schadensminderungspflichten der Beteiligten sprechen müssen. Das macht das Ganze viel zu kompliziert.

Lassen wir diese Vorlage so, wie sie jetzt ist, und lehnen wir diesen Antrag zu Absatz 4 ab. Das Schadenersatzrecht, falls es denn so eines braucht, können wir später beraten.