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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2012-09-25

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2012-09-25

Wortprotokoll

Wir sollten nicht ad personam, sondern ad legem legiferieren. Es geht nicht darum, wie das jetzt Silvia Schenker gesagt hat, einer bestimmten momentanen Konstellation im Bundesrat oder auch im Bundesamt das Vertrauen auszusprechen oder nicht, sondern es geht um ein Gesetz, das wie vorgeschlagen mit drei Jahren Gültigkeit dem Bundesrat die Kompetenz gibt, vom Gesetz auch wieder abzuweichen. Weil die Grundsatzproblematik eines solchen Ermächtigungsartikels bereits in der letzten Debatte erläutert worden ist, möchte ich noch auf einige spezifische Problemfelder eingehen, die bis jetzt nicht behandelt wurden.

1. Zum Problem der Rechtsgleichheit: Solange wir die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Versuches nicht per Lotterie zufällig auswählen, ist es selbst ex post, aus dem Rückblick, nicht möglich festzustellen, ob die Rechtsgleichheit gewährleistet war oder nicht. Wir wissen, wie heute Versuche gemacht werden: Sie werden so gemacht, dass man ganz spezifische Gruppen einem ganz besonderen Verfahren unterwirft. Da muss ich sagen, dass das Anliegen der Rechtsgleichheit zumindest arg strapaziert ist.

2. Zum Materiellen: Die Befürworterinnen und Befürworter dieser Versuche führen immer wieder an, wir müssten doch das Anliegen vieler Kräfte, auch von links, die gesamten Verfahren zu beschleunigen, hier unterstützen, nämlich durch die Ermöglichung solcher Versuche. Aber wer wäre von diesen Versuchen überhaupt betroffen? Gemäss Asylstatistik 2011 sind schon heute 50 Prozent der Fälle Dublin-Fälle oder Fälle von Personen aus einem sicheren Drittstaat, die einen Nichteintretensentscheid erhalten haben. Da haben wir heute schon ein Verfahren, bei dem die Rekursfrist auf fünf Tage beschränkt ist. Das ist schneller als das hier vorgeschlagene Testverfahren!

Betroffen von diesen Tests wären nur die materiell geprüften Gesuche, letztes Jahr waren das 41 Prozent der Asylgesuche. Von diesen Gesuchen wiederum werden heute über 70 Prozent positiv entschieden, entweder mit einer vorläufigen Aufnahme oder mit der Asylgewährung. Es bleiben also jene Gesuche, die abgelehnt werden. Hier muss ich Ihnen sagen: Diese teilen sich auf in die Kategorien "Ablehnung mit vorläufiger Aufnahme" und "Ablehnung ohne vorläufige Aufnahme". Wir konnten am 11. September im "Tages-Anzeiger" und im "Bund" eine eindrückliche Statistik - Quelle: BFM - lesen, wo die unterschiedlichen Kategorien auseinandergehalten wurden.

Die Kategorien "Ablehnung mit vorläufiger Aufnahme" und "Ablehnung ohne vorläufige Aufnahme" sind jene, in denen die Verfahren heute am allerlängsten dauern, und zwar nicht wegen irgendwelcher Rekursfristen, sondern allenfalls wegen falscher Priorisierung, wegen fehlender Mittel und fehlender Personalressourcen oder allenfalls auch wegen falscher Abläufe. Die durchschnittliche Behandlungsdauer bis zu einer Ablehnung im materiellen Verfahren beträgt heute 382 Tage, die Behandlungsdauer bis zu einer Ablehnung mit vorläufiger Aufnahme 427 Tage. Sie können jetzt nicht behaupten, dass man, um eine radikale Verkürzung der Behandlungsfristen zu erreichen, wirklich auf die 20 Tage angewiesen ist, die hier zur Diskussion stehen. Das wären gerade mal zwischen 4 und 5 Prozent der gesamten Behandlungsdauer.

Sie entscheiden hier auch nicht quasi vorfrageweise über die Frage, ob Sie beschleunigte Verfahren wollen oder nicht. Wenn schon, entscheiden Sie in diesem Kontext höchstens darüber, ob Sie die Aufgabe, schnellere Verfahren zu machen, nur auf dem Buckel der Asylsuchenden erledigen oder ob Sie sie eben auch derjenigen Stelle übermitteln wollen, die verantwortlich ist, dem BFM.

Stimmen Sie der Mehrheit der Kommission zu!