Schenker Silvia · Nationalrat · 2012-09-25
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-25
Wortprotokoll
Sie sehen es auch auf der Fahne: Die SP-Fraktion ist in der Frage, ob Artikel 112b in die dringliche Vorlage aufgenommen werden soll oder nicht, gespalten. Ein Teil der Fraktion ist der Meinung, dass man Pilotprojekte zulassen sollte, damit Erfahrungen mit einem beschleunigten Verfahren gemacht werden können und damit eine bessere Grundlage für die Erarbeitung der Vorlage 2 vorhanden ist. Dieser Teil vertraut darauf, dass der Rechtsschutz für die Betroffenen ausgebaut wird und dass dadurch die Nachteile der verkürzten Beschwerdefrist aufgehoben werden. Es tönt vernünftig, wenn man sagt, dass man ein beschleunigtes Asylverfahren zuerst testen müsse, bevor man eine Vorlage ausarbeite und das Gesetz definitiv ändere. Das ist ein pragmatisches Vorgehen. Tatsächlich könnte ein solches Vorgehen dazu führen, dass wir dann eine Vorlage 2 erhalten, die auf ihre Praxistauglichkeit überprüft wurde. Wie gesagt, es gibt praktische Gründe, die für Pilotprojekte sprechen.
Aber es gibt auch wichtige Gründe, die gegen ein solches Vorgehen sprechen. Diese Gründe sind in erster Linie staatspolitischer Natur. Da das Asylgesetz in der Staatspolitischen Kommission behandelt wird, hat diese Kommission auch die Pflicht, den staatspolitischen Aspekt der Vorlage genau zu prüfen. Was hier vorliegt, ist eine sehr weit gehende Delegation der Kompetenzen an den Bundesrat. Mit Artikel 112b hat der Bundesrat die Möglichkeit, im ganzen erstinstanzlichen Asylverfahren, im ganzen Wegweisungsverfahren sowie in den damit zusammenhängenden Finanzierungsfragen von der aktuellen Gesetzeslage abzuweichen. Bis heute ist den Kommissionsmitgliedern und dem Rat nicht klar, in welchen Punkten der Bundesrat vom aktuell geltenden Recht abweichen will. Ausser einer geplanten Kürzung der Beschwerdefrist von dreissig Tagen auf zehn Tage ist in Artikel 112b nichts geregelt; das ist der einzige Punkt, in dem wir Klarheit haben.
Durch welche Massnahmen der Rechtsschutz gewährleistet werden soll, ist im Detail nicht klar. Ich sage es noch einmal: In welchen anderen Punkten der Bundesrat vom geltenden Recht abweichen will, wissen wir nicht. Wir haben aber als Gesetzgeber die Pflicht, den Rahmen einer solchen Delegation möglichst eng zu stecken, damit wir Gewähr haben, dass die Umsetzung verfassungskonform erfolgt. Wir dürfen uns als Parlament nicht zurücklehnen und darauf hoffen, dass der Bundesrat dann schon dafür sorgen wird. Die Annahme oder Ablehnung von Artikel 112b ist nicht eine Frage des Vertrauens und darf von keiner Seite zu einer solchen gemacht werden.
Die Frage, die wir zu beantworten haben, ist, ob wir als Gesetzgeber unsere Pflicht und Aufgabe hinreichend wahrnehmen, wenn wir in eine dringliche Vorlage einen Artikel aufnehmen, der dem Bundesrat dermassen weit gehende Kompetenzen überlässt. Wir sind gewählt, um Gesetze zu erlassen. Das ist oft ein mühsames Ringen um gute Lösungen und Kompromisse. Immer wieder ist es eine Frage der Machtverhältnisse, was am Schluss herauskommt. Dennoch sollten wir an dieser grundsätzlichen Aufgabenteilung nicht rütteln.