Vischer Daniel · Nationalrat · 2012-09-25
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2012-09-25
Wortprotokoll
Es ist ja nicht so, Frau Kiener Nellen, dass die Kommissionsmehrheit, generell die Kommission, die zu einer anderen Fassung kam, nicht minutiös die Frage des Kindeswohls in den Vordergrund gestellt hätte. Es ist auch so, dass wir Hearings durchgeführt haben, und bei den Hearings ergab sich von verschiedenen verantwortlichen Stellen eine klare Zustimmung zum Grundsatz, der in der Mehrheitsfassung zum Ausdruck kommt.
Ich finde es interessant zu hören, dass Sie jetzt auf das Postulat Wehrli Bezug nehmen. Es galt ja bei vielen, die heute für den Antrag der Minderheit sind, lange als Zankapfel, genau deshalb, weil man den Schrittwechsel nicht wollte, weil man nicht wollte, dass die gemeinsame elterliche Sorge auch möglich ist, wenn eine Partei nicht einverstanden ist. Der Bundesrat hat - das ist ja auch seine Pflicht - weiter gehende Überlegungen gemacht und eine moderne Fassung auf den Tisch gelegt, welche die gemeinsame Sorge als Regelfall vorsieht. Der Minderheitsantrag will das torpedieren.
Frau Kiener Nellen sagt, 25 Prozent der Fälle seien Problemfälle. Ja gut, aber wenn 75 Prozent der Fälle die gemeinsame elterliche Sorge haben und es in 25 Prozent der Fälle Probleme gibt, dann sind wir ja beim Regelfall, dann setzt sich eine Regelung durch, bei der grossmehrheitlich die elterliche Sorge im Interesse der Kinder tatsächlich normiert wird und der Richter dort Ausnahmen macht, wo er sieht, dass schwierige Verhältnisse die gemeinsame elterliche Sorge nicht zulassen.
Nun sind ja die Richter keine Vollidioten - sorry! -, im Gegenteil. Sie klären den Sachverhalt ab, und die Fälle, die Frau Kiener Nellen geschildert hat, die bleiben einer Richterin oder einem Richter schon auf Bezirks- oder Amtsebene nicht verborgen. Im Gegenteil, im Alltag wird es auch mit dem Regelfall der gemeinsamen Sorge jedes Mal eine genaue Prüfung geben, und sie wird umso stärker sein, je mehr im Verlauf des Prozesses auf Schwierigkeiten hingewiesen wird.
Wenn Sie jetzt dem Antrag der Minderheit zustimmen, dann torpedieren Sie eigentlich das Konzept des Bundesrates. Dann sagen Sie: "Wir wollen auf halber Strecke stehenbleiben, wir wollen diese moderne Ausgestaltung des Regelfalls der gemeinsamen Sorge, wie sie der Bundesrat vorschlägt, nicht." Ich kann Frau Huber nur unterstützen, wenn sie sagt: Wenn der Gesetzgeber das im Gesetz normiert, dann nimmt er zum einen eine Entwicklung auf, zum andern begünstigt er einen noch weiter gehenden Kulturumschwung. Wir wollen keinen Erziehungsstaat, der den Menschen etwas aufzwingt, aber wir wollen vom Gesetz her auch Kulturumschwünge zugunsten der gemeinsamen Sorge begünstigen. Das machen wir mit der Mehrheitsfassung, und das wird durch die Minderheitsfassung teilweise torpediert.
Ich kenne diese Einwände der Dachorganisationen, ich halte sie - sorry - nicht für stichhaltig. Ich bestreite schlichtweg, dass mit der Fassung der Mehrheit das Kindeswohl zu wenig berücksichtigt ist. Führen wir hier nicht einen unnötigen Grabenkrieg, bei dem es darum geht, wer nun mehr für das [PAGE 1637] Kindeswohl eintritt! Beide Seiten können für sich in Anspruch nehmen, dass für sie das Kindeswohl im Vordergrund steht. Ich denke, mit dem Antrag der Mehrheit haben wir eine flexiblere, zukunftsgerichtetere Fassung. In 75 Prozent der Fälle - Sie sagen das ja selbst - wird es problemlos gehen, bei den anderen 25 Prozent wird der Richter nach Massgabe der Dinge zu entscheiden haben.
Optieren Sie für die Mehrheit!
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