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Huber Gabi · Nationalrat · 2012-09-25

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-25

Wortprotokoll

Die FDP-Liberale Fraktion hat die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall bereits in der im Jahr 2009 durchgeführten Vernehmlassung unterstützt. Gewisse politisch buntgemischte Kreise bemühten sich immer wieder, die Vorlage zu verzögern bzw. zu sistieren und mit der Revision des Unterhaltsrechts zu koppeln. Ein weiterer solcher Versuch findet bei Ziffer III dieser Vorlage statt, wo eine Minderheit beantragt, dass die Inkraftsetzung gleichzeitig mit jener der Revision des Unterhaltsrechts erfolgt; und dies, nachdem der Nationalrat das die vorliegende Änderung auslösende Postulat Wehrli 04.3250 vom 7. Mai 2004 angenommen hatte und in der Folge beide Räte die Bundesrätin via die Kommissionsmotion 11.3316 zwangen, die überfällige Vorlage endlich und unabhängig von der Revision des Unterhaltsrechts zu präsentieren.

Nach getaner Arbeit in der nationalrätlichen Kommission für Rechtsfragen wurde auch plötzlich die Praxistauglichkeit einzelner Bestimmungen angezweifelt. Immerhin werden wir heute vom angedrohten Rückweisungsantrag verschont.

Für die FDP-Liberale Fraktion steht die zentrale Botschaft dieser Revisionsvorlage im von der Kommission entworfenen Artikel 296 Absatz 1: "Die elterliche Sorge dient dem Wohl des Kindes." Neben der biologischen Elternschaft gibt es eben auch eine quasi emotionale Elternschaft und damit auch auf dieser Ebene ein Recht des Kindes auf Vater und Mutter. Dieses Bekenntnis bzw. diese Erkenntnis wird in Absatz 2 des vom Bundesrat entworfenen Artikels 296 über den Grundsatz umgesetzt, dass Vater und Mutter die elterliche Sorge gemeinsam und unabhängig von ihrem Zivilstand ausüben. Von Grundsätzen gibt es bekanntlich immer Ausnahmen, so auch hier. Wir werden in der Detailberatung darauf zu sprechen kommen.

Kollege Vischer sagte in seinem Eintretensvotum, wir sollten nachvollziehen, was sich im Leben durchgesetzt habe. Das ist richtig, aber ich glaube, das ist nur ein Teil: Mit den Gesetzen - das Gleiche galt für das Eherecht - können wir die Menschen nicht ändern, aber wir können einen Anschub geben, damit ein Kulturwandel stattfindet. Es wird mit der neuen gemeinsamen elterlichen Sorge nicht einfach keine Probleme mehr geben. Es wird weiterhin Probleme geben, genauso wie es heute Probleme gibt mit der elterlichen Sorge, die im Gesetz vorgesehen ist, weil, wie bereits gesagt, wir die Menschen mit allen Gesetzen der Welt nicht ändern können.

Eine Minderheit aus den Reihen von Links-Grün will den Ausdruck "elterliche Sorge" im ganzen Erlass durch "elterliche Verantwortung" ersetzen, was unsere Fraktion zusammen mit der Kommissionsmehrheit ablehnt, weil die Verantwortung als Oberbegriff der Sorge verstanden wird, unter den auch die Unterhaltspflicht fällt. Die Annahme des Antrages der Minderheit hätte die Anpassung von vierzehn weiteren Bundesgesetzen mit entsprechendem Interpretationsbedarf des neuen Begriffs in diesen Erlassen zur Folge. Auch lehnen wir es ab, die Rechtssprache schon wieder zu ändern, nachdem wir vor noch nicht allzu langer Zeit den zugegebenermassen veralteten Ausdruck der elterlichen Gewalt in den der elterlichen Sorge umgewandelt haben. Praxis und Rechtsprechung wissen, was darunter zu verstehen ist. Wir brauchen das nicht bereits wieder zu ändern.

Wichtig zu wissen ist bestimmt auch - die Kommissionssprecher haben darauf hingewiesen -, dass wir mit dieser Vorlage gewisse Begrifflichkeiten ändern. Die Verwendung des Begriffs des Obhutsrechts im Sinne des "droit de garde" wird aufgehoben und durch das Recht, den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen, ersetzt. Der Begriff der Obhut wird künftig nur noch im Sinne der faktischen Obhut beibehalten.

Die FDP-Liberale Fraktion steht hinter dieser Vorlage und begrüsst das offensichtlich unbestrittene Eintreten.