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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-09-25

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-09-25

Wortprotokoll

Es ist sicher richtig, sich bei diesem sensiblen Thema auch Gedanken über die richtige Terminologie zu machen. Ich möchte Ihnen deshalb die Überlegungen des Bundesrates darlegen, die in diese Revision eingeflossen sind.

Im Rahmen der grossen Revision des Kindesrechtes, die am 1. Januar 1978 in Kraft getreten ist, wurden im französischen und im italienischen Gesetzestext die Ausdrücke "puissance paternelle" und "potestà dei genitori" durch "autorité parentale" und "autorità parentale" ersetzt. Im deutschen Text wurde damals keine Änderung vorgenommen; man blieb beim Ausdruck "elterliche Gewalt". Erst mit der Revision des Scheidungsrechts, die am 1. Januar 2000 in Kraft getreten ist, wurde dieser Begriff in der deutschen Sprache durch "elterliche Sorge" ersetzt.

Heute, im Jahr 2012, schlägt Ihnen die Kommissionsminderheit vor, in der ganzen Rechtsordnung die Ausdrücke "elterliche Sorge", "autorité parentale" und "autorità parentale" durch "elterliche Verantwortung", "responsabilité parentale" und "responsabilità parentale" zu ersetzen. Der Bundesrat ist sich der Bedeutung einer adäquaten Sprache, gerade im Gesetzestext, sehr bewusst. In dieser Angelegenheit spricht er sich aber gegen eine solche Änderung aus, und zwar aus folgendem Grund: Wir sind uns einig, dass die elterliche Sorge Bestandteil der elterlichen Verantwortung ist. Allerdings ist der Bundesrat der Ansicht, dass die "elterliche Verantwortung" - "responsabilité parentale" bzw. "responsabilità parentale" - weiter geht als die "elterliche [PAGE 1634] Sorge". Eltern zu sein bedeutet nicht nur, für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich zu sein, sondern auch für seine finanziellen Bedürfnisse aufkommen zu müssen. Es handelt sich also beim Begriff der elterlichen Verantwortung um einen Oberbegriff, der sowohl die elterliche Sorge als auch den Unterhalt einschliesst.

Beim heutigen Geschäft geht es aber nur um die Neuregelung der elterlichen Sorge. Die Arbeiten für eine Neuregelung des Kindesunterhalts, ich habe es Ihnen bereits gesagt, werden wir hier zu einem späteren Zeitpunkt diskutieren. Mit der vorgeschlagenen Anpassung der Begriffe würden wir diese Dinge jetzt vermischen.

Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat Ihnen beantragt, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.