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Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2001-12-13

Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-12-13

Wortprotokoll

Trotz der fortgeschrittenen Stunde: Bei den Beschlüssen, die wir noch zu fällen haben, geht es finanziell um ausserordentlich viel. Ich bitte Sie namens der SP-Fraktion, der Kommissionsmehrheit zu folgen, und zwar durchwegs. Es braucht in diesem Zusammenhang nur noch kurze Erläuterungen, wie das zu verstehen ist. Wir verstehen die Zustimmung zu den Finanzierungsbeschlüssen so, dass wir anerkennen, dass bei der IV ein Finanzierungsbedarf besteht. Wir wollen den gedeckt haben. Es ist aber umgekehrt auch festzustellen, dass im Moment mehrere ganz heikle Finanzierungsfragen bei den Sozialversicherungen zu klären sind. Wir sind der Auffassung, dass diese Finanzierungsfragen in einer Gesamtsicht betrachtet werden müssen und sollen. Das wird realistischerweise nur dann geschehen können, wenn der Ständerat und die ständerätliche Kommission diese Fragen noch einmal integral betrachten.

Worum geht es zusammengefasst? Die AHV-Vorlage ist die Basis für die Anhebung der Mehrwertsteuer. Diese Vorlage ist dem Parlament Anfang 2000 zugeleitet worden. Die IV-Vorlage stammt vom Februar 2001. Neu haben wir inzwischen die Parlamentarische Initiative Triponez (01.426), das heisst die Mutterschaftsversicherung, die hier im Parlament in dieser Session aufgegleist worden ist. Das ist das jüngste Projekt. Alle diese Vorhaben müssen finanziert werden. Es braucht eine finanzielle Gesamtschau dieser Projekte. Weil sie sehr unterschiedlich gestartet sind und auf verschiedenen Schienen fahren, muss eine Gesamtschau realistischerweise im Ständerat erfolgen. Sie müssen dort zusammengeführt werden. Es geht darum, eine Verfassungsvorlage zu schnüren, mit der nur einmal vor das Volk getreten wird, wenn von der Bevölkerung zusätzliche Mehrwertsteuern verlangt werden.

Damit ist ein weiterer Zusammenhang angesprochen: die Arbeitslosenversicherung. Nach den gestrigen Beschlüssen ist anzunehmen, dass es zu einer Senkung der Lohnprozente kommen wird: spätestens Ende 2003 ein Lohnprozent minus. Auch dies muss in der Gesamtschau mit einbezogen werden. Das Projekt einer Mutterschaftsversicherung im Sinne von Herrn Triponez sieht ja eine Kombination mit der Erwerbsersatzordnung, letztlich also eine Finanzierung via Lohnprozente vor. Hier muss der Zusammenhang mit der Senkung um ein Lohnprozent bei der Arbeitslosenversicherung hergestellt werden. Es ist schwer vorstellbar, dass man erst die Lohnprozente senkt und den Betroffenen, den Mehrwertsteuerpflichtigen, kurz danach eine entsprechende Erhöhung zumutet. Es braucht eine Gesamtschau, die zu einer Verfassungsvorlage führt, die aber dafür sorgt, dass die Finanzierung all dieser Sozialversicherungen integral betrachtet wird - das die Randbemerkung zur Zustimmung zur Vorlage des Bundesrates mit den Anträgen der Mehrheit der Kommission.

Eine Abweichung zum Bundesrat gibt es, die ist fundamental: die Differenz zum Antrag der Minderheit Egerszegi. Es ist die alte Geschichte des Bundesanteils an den Mehrwertsteuererhöhungen, die hier schon mehrmals ausdiskutiert, ausargumentiert worden ist. Es ist schon etwas kühn, wenn man wie Frau Egerszegi jetzt zum wiederholten Male hingeht und sagt, wenn man die Mehrwertsteuern erhöhe, dann nehme man den Bundesfinanzen etwas weg, indem man keinen Bundesanteil an den Mehrwertsteuererhöhungen begründet. Wenn neue Mehrwertsteuern eingeführt werden, hier im konkreten Falle für die IV, dann müssen diese zusätzlichen Mittel nach den Gesetzen der Logik für die IV eingesetzt werden: Es müssen zusätzliche Mittel für die Invalidenversicherung sein und eben nicht für den Bundeshaushalt!

Es geht hier nicht einfach um Peanuts, nicht einfach um nichts, nicht einfach um 37,5 Prozent - das tönt etwas blutleer -, sondern es geht um einen Betrag, der mittelfristig gegen 1 Milliarde Franken pro Jahr ausmacht, also einen absolut substanziellen Betrag. Wir sind der Auffassung: Wenn diese zusätzlichen Mehrwertsteuern erhoben und die Haushaltbudgets belastet werden - am meisten belastet werden ja die Haushaltbudgets bis 100 000 Franken -, dann haben diese Mittel auch den Sozialversicherungen zugute zu kommen, hier konkret der Invalidenversicherung.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen und auf das Abenteuer einer zusätzlichen Übertragung von Mitteln aus dem Erwerbsersatzfonds im Sinne des Antrages Bortoluzzi zu verzichten, weil das einer Gesamtschau eben auch entgegensteht. Es geht Herrn Bortoluzzi, das hat er ja auch deklariert, offensichtlich um die Verhinderung des Mutterschaftsprojektes Triponez.