Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2012-09-26
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-26
Wortprotokoll
Die Minderheit Schwaab beantragt Ihnen, mit einem Zusatz zu Ziffer III Absatz 2 bei den Übergangsbestimmungen die ZGB-Revision zur Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge mit der Revision des Unterhaltsrechts zu koordinieren, d. h., die gemeinsame elterliche Sorge soll frühestens zeitgleich mit dem neuen Unterhaltsrecht in Kraft gesetzt werden. Ich bitte Sie, diese Minderheit zu unterstützen. Dafür sprechen folgende Gründe:
1. Im Zentrum der vorliegenden Revision steht das Kindeswohl. Das ist unbestritten und wurde hier auch mehrfach unterstrichen. Zur Wahrung des Kindeswohls gehören zwei Dinge, zum einen die Regelung der elterlichen Verantwortung, zum andern die Regelung der finanziellen Angelegenheiten, d. h. des Unterhaltsrechts. Das Kindeswohl verlangt - darauf hat vor allem auch Frau Schneider Schüttel in ihrem Eingangsvotum hingewiesen - einen umfassenden Schutz, der auch gesetzlich gesichert ist. Wir dürfen keinerlei Risiken eingehen. Deshalb ist das Unterhaltsrecht zentral.
2. In Einelternfamilien ist die Armutsquote besonders hoch. Ein Drittel der Einelternfamilien - Sie wissen das - ist armutsgefährdet. Die Gründe sind nicht nur die zu tiefen Frauenlöhne und Erwerbsausfälle aufgrund der ausgewählten [PAGE 1664] Erwerbstätigkeit wegen der Wahrnehmung von Familienpflichten, sondern ganz klar auch ungenügende Unterhaltsbeiträge. Caritas Schweiz schätzt, dass über ein Fünftel der Unterhaltspflichtigen ihren Kindern die Beiträge nicht, nur teilweise oder zu spät zahlt. Deswegen ist es völlig klar, dass mit der gemeinsamen elterlichen Sorge, wenn wir Armut verhindern wollen, auch das Unterhaltsrecht geregelt werden muss. Das verhindert im Übrigen, darauf möchte ich vor allem Herrn Lukas Reimann hinweisen, das Konfliktpotenzial zwischen den Eltern, das Sie ja in der gestrigen Debatte so betont haben.
3. Mit der Vorlage zur gemeinsamen elterlichen Sorge wurde ein Versprechen gegenüber den Männer- und Väterorganisationen eingelöst. Jetzt gilt es, auch das Versprechen gegenüber den Müttern und Einelternfamilien einzulösen und sicherzustellen, dass das Unterhaltsrecht rasch revidiert und gemeinsam mit der elterlichen Sorge in Kraft gesetzt wird. Wir verlieren damit auch gar keine Zeit. Diese Revision zum Sorgerecht ist jetzt bald abgeschlossen. Das Unterhaltsrecht befindet sich in Vernehmlassung. Meines Wissens läuft die Vernehmlassungsfrist im November ab, die Vorlage liegt also bald auf dem Tisch. Damit wird es auch möglich, rechtzeitig eine gemeinsame Inkraftsetzung zu sichern.
Frau Bundesrätin, Sie stehen ja auch für die Wahrung des Rechts ein. Sie haben vor nicht so langer Zeit "100 Jahre ZGB" gefeiert, das auch mit einer Briefmarke. Es sind jetzt sehr viele ZGB-Revisionen unterwegs: Ich verweise unter anderem auf das Namensrecht, das nächstes Jahr in Kraft gesetzt wird, oder das Erwachsenenschutzrecht. Dann haben wir als neue Revision die gemeinsame elterliche Sorge, danach käme, wenn wir es nachher machen würden, das Unterhaltsrecht. Weiter haben wir noch die Frage der Teilung der Vorsorgebeiträge im Scheidungsfall. So viele ZGB-Revisionen, die nicht miteinander erfolgen, wären, denke ich, nicht im Sinne von Eugen Huber, Frau Bundesrätin. Ich bitte Sie deshalb, für eine Gesamtrevision zu sorgen, mindestens in diesem Bereich. Damit können Sie der Einheitlichkeit des ZGB Rechnung tragen und auch allfällige Widersprüche am besten vermeiden.
Ich bitte Sie, unterstützen Sie den Antrag der Minderheit Schwaab. Es ist im Sinne dieser Vorlage, wenn wir die gemeinsame elterliche Sorge mit der Revision des Unterhaltsrechts koppeln. Wir vermeiden damit Konflikte und vor allem auch neue Armutsgefährdungen bei Einelternfamilien.