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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2012-09-26

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2012-09-26

Wortprotokoll

Die Minderheit bei Artikel 73 Absatz 1 Buchstabe a will darauf verzichten, die Biodiversitätsbeiträge nach Zonen abzustufen. Die Gründe sind folgende:

Der Entwurf des Bundesrates sieht vor, diese Beiträge nach Zonen abzustufen, und zwar so, dass die Talzone höhere Beiträge erhält als die Bergzone. Diese Zonenabstufung der Grundbeiträge ist abzulehnen, sie ist nicht begründbar; im Gegenteil, die betreffenden Flächen im Berggebiet sind meist artenreicher und aufwendiger zu bewirtschaften. Wenn schon, sollte es gerade umgekehrt sein.

Doch hier wird eben deutlich, dass wir von einem Direktzahlungssystem, welches wirklich Leistungen abgilt, noch entfernt sind. Die Konzeption sieht nicht vor, dass die Leistung entschädigt wird, sondern dass die Opportunitätskosten entschädigt werden - das heisst der Ertragsausfall, welcher bei einer Umstellung anfällt. Dieser Ertragsausfall ist im Talgebiet grösser als im Berggebiet - so einfach kommt diese Zonenabstufung zustande. Das ist nicht richtig. Nur weil das Berggebiet geringere Opportunitätskosten für Biodiversitätsförderflächen aufweist und die Anteile dieser Flächen in den Bergzonen III und IV bereits hoch sind, ist das kein Grund, diese Leistungen schlechter zu entschädigen. Eine Zonenabstufung dieser Beiträge kürzt die Beiträge für das Berggebiet.

Die Minderheit beantragt Ihnen daher, diese Zonenabstufung zu streichen.

Ich komme zum Minderheitsantrag zu Artikel 73 Absatz 3: Wir beantragen Ihnen, den Kantonsanteil von 20 Prozent für die Vernetzung der Biodiversitätsförderflächen zu streichen und den Bundesanteil von höchstens 80 auf 100 Prozent zu erhöhen. Die Gründe dafür sind einfach: Zum einen ist die Landwirtschaftspolitik eine nationale Aufgabe. Es widerspricht den Bestimmungen des neuen Finanzausgleichs, nationale Aufgaben zu definieren und kantonale Kofinanzierungen vorzugeben. Zum andern ist bereits für die Landschaftsqualitätsbeiträge eine kantonale Kofinanzierung vorgesehen. Bei diesen Beiträgen macht sie noch Sinn - ausser aus dem eben genannten Grund. Das macht eher Sinn, weil die Landschaftsqualitätsbeiträge sich auf wenige Projekte beschränken, welche zudem regional individuelle Vorgehensweisen nötig machen, und weil diese Projekte auf die Unterstützung der Regionen und der Kantone angewiesen sind. Die Vernetzungsbeiträge für Biodiversitätsförderflächen werden aber schweizweit nach sehr ähnlichen Standards ausgerichtet. Darum lässt sich aus den beiden genannten Gründen eigentlich keine kantonale Kofinanzierung rechtfertigen.

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