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AB 179514

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-09-26

Wortprotokoll

Ich habe es vorhin erwähnt: Ein normales Kofinanzierungsverhältnis bedeutet eine 50-zu-50-Verteilung der Kosten. Ich gehe daher davon aus, dass die Kantone ihren deutlich bescheideneren Beitrag in der zur Diskussion stehenden Vernetzungsfrage künftighin auch leisten werden.

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