preparatory:AB 179514
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-09-26
Wortprotokoll
Ich habe es vorhin erwähnt: Ein normales Kofinanzierungsverhältnis bedeutet eine 50-zu-50-Verteilung der Kosten. Ich gehe daher davon aus, dass die Kantone ihren deutlich bescheideneren Beitrag in der zur Diskussion stehenden Vernetzungsfrage künftighin auch leisten werden.