Freysinger Oskar · Nationalrat · 2012-09-26
Freysinger Oskar · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-26
Wortprotokoll
Die Artikel 111 bis 114 des Strafgesetzbuches definieren ein klares Tötungsverbot. Demnach hat der Staat Leben zu retten und nicht zu vernichten. Es geht hier also um die passive Sterbehilfe. Wenn wir in diesem Bereich legiferieren, dann anerkennen wir ein staatlich verbrieftes Recht auf Suizid. Das bedeutete auch eine Anerkennung der Sterbehilfeorganisationen, denen vom Staat irgendwie ein Gütesiegel aufgeprägt würde. Das bedeutete aber auch, dass der Staat dann im Bereich des Tötens, im Bereich der passiven Sterbehilfe eine Verantwortung zu tragen hätte, und das widerspräche natürlich dem Tötungsverbot.
Die heutige Situation ist folgende: Selbstsüchtige Beweggründe dürfen bei der Beihilfe zum Selbstmord nicht gegeben sein. Ebenso muss die Urteilsfähigkeit der Person garantiert sein. Sonst ist passive Sterbehilfe nicht erlaubt. Das ermöglicht dem Staat heute schon, gegen die Kommerzialisierung im Suizidhilfebereich, gegen die kommerziellen Interessen der Suizidhilfeorganisationen vorzugehen.
Ich anerkenne, dass es bezüglich gewisser Extremsituationen natürlich schwierig ist - besonders im Familienbereich - festzustellen, inwiefern eine alte Person nicht dahingehend psychologisch manipuliert wurde, dass sie sich dann eigentlich den Suizid wünscht, inwiefern dieser Person nicht Schuldgefühle aufoktroyiert wurden, immer noch da zu sein und eben zu verhindern, dass die Kinder erben können usw. Das gibt natürlich grosse Probleme, und das besteht nach wie vor. Das wird auch durch eine Legiferierung nicht aus der Welt geschafft.
Eine Lösung gegen eine Legiferierung in diesem Bereich bleibt wahrscheinlich die Palliativmedizin. Sie sollte sehr stark ausgebaut werden, denn menschliche Zuwendung in den letzten Stunden, in den letzten Wochen im Leben eines Menschen ist etwas unglaublich Wichtiges. Man begleitet diese Personen; man zeigt ihnen Nächstenliebe, und sie erfahren menschliche Zuwendung. Es gibt eine Studie, die zeigt, dass der Wunsch nach Suizid bei alten Menschen zum grossen Teil verschwindet, sobald sie menschliche Zuwendung erfahren. Die bisherigen Erfahrungen in diesem Bereich zeigen, dass das durchaus funktioniert und dass es ausgebaut werden sollte.
Es besteht schon eine kantonale Kontrolle; sie wurde in verschiedenen Bereichen aktiv. Eine globale Legiferierung auf Bundesebene, eine Anerkennung der Sterbehilfe würde nichts Neues oder nichts Besseres bringen. Falls es eine staatliche Anerkennung dieser Sterbehilfe gibt, bringt das mehr Probleme als Lösungen mit sich. Ich möchte hier zwei Probleme anführen: Zum einen gäbe es Probleme bei den [PAGE 1672] Ärzten. Sie hätten dann irgendwie einen Auftrag zum Töten; das widerspräche dem hippokratischen Eid. Zum andern käme es zu einer starken Bürokratisierung der Suizidhilfe. Diese Bürokratie ist natürlich unvermeidbar, wenn wir hier legiferieren.
Wir als Gesetzgeber in diesem Land müssen anerkennen, dass hier eine Grauzone besteht und weiterhin bestehen wird. Das Reglementieren würde im Grunde genommen nichts anderes bringen als die Beschränkung der persönlichen Freiheit. Jeder muss schliesslich mit sich selber ausmachen, wie er sein Leben beenden will. Es gibt durch das neue Gesetz jetzt auch eine Patientenverfügung; das wurde ausgebaut. Durch die Patientenverfügung kann im Vornhinein definiert werden, wie man behandelt werden will, falls dann eine Urteilsunfähigkeit entsteht.
Aus diesen Gründen empfiehlt Ihnen die SVP-Fraktion, den Antrag Glanzmann bzw. die Motion Stadler Hansruedi abzulehnen und den Initiativen keine Folge zu geben.