von Graffenried Alec · Nationalrat · 2012-09-26
von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2012-09-26
Wortprotokoll
Gestatten Sie, dass ich mich noch einmal an Sie wende, und zwar zum Antrag Glanzmann. Dieser Antrag hat der Kommission nicht vorgelegen. Frau Glanzmann verlangt, dass die Motion Stadler Hansruedi 07.3163, die eine Aufsicht über die Sterbehilfeorganisationen verlangt, angenommen werde. Frau Kollegin Glanzmann hat hier ausgeführt, dass die Aufsicht verstärkt werden müsse; es bestehe keine Aufsicht.
Anlass für diesen Antrag und für die ganzen Vorstösse war natürlich vor allem das Verhalten der Suizidhilfeorganisation Dignitas. Sie ist etwas in Verruf geraten. Man muss aber auch darauf hinweisen, dass nach dem Bericht des Bundesrates im Jahr 2006 die Kantone ihre Aufsicht verstärkt haben, und die Suizidhilfeorganisationen stehen seither unter einer sehr starken Beobachtung. Der Zürcher Kantonsarzt hat beispielsweise von Dignitas verlangt, dass das Rezept für Natrium-Pentobarbital erst nach mehrmaligen ärztlichen Kontrollen ausgestellt werde, sonst werde das Prinzip einer sorgfältigen Ausübung des ärztlichen Berufes verletzt. Dignitas ist dann diesem Aufruf auch gefolgt. Es wurden fortan zwei ärztliche Konsultationen durchgeführt, bevor ein Rezept für Natrium-Pentobarbital ausgestellt wurde.
Es gab dann andere Gründe, die zu diesen Aufregungen geführt haben. Es waren zum Beispiel die Örtlichkeiten, die Wohnungen, in denen die Suizidhilfe durchgeführt wurde. Anwohnerinnen und Anwohner haben sich dagegen gewehrt. Es gab dann auch eine Aufregung in den Medien. Aber da waren es tatsächlich mehr ethische Fragen, die strafrechtlich weniger relevant sind.
Wenn Sie nach einer besseren Aufsicht über die Organisationen verlangen, muss man vielleicht noch auf eines hinweisen: Jeder einzelne Fall eines begleiteten Suizids ist Gegenstand einer Strafuntersuchung. In jedem einzelnen Fall wird die Polizei gerufen, untersucht die Polizei den Fall. Es wird ermittelt, ob eben die Rahmenbedingungen des begleiteten Suizids, die Rahmenbedingungen von Artikel 115 des Strafgesetzbuches, eingehalten werden. Diese Aufsicht im Einzelfall ist eine in diesem Sinne viel intensivere Aufsicht als eine generelle Aufsicht über die Organisationen.
Im Weiteren ist zu beachten, dass wir hier natürlich an einer Schnittstelle zu den Kompetenzen der Kantone sind. Die Kantone haben es auch in der Hand, ihre Aufsicht zu verstärken.
Ich möchte noch einige Bemerkungen zur Forderung machen, die hier vonseiten verschiedener Sprecher bezüglich einer Verstärkung der Palliativmedizin geäussert worden ist. Der Bund hat im Jahr 2010 mit der Lancierung der nationalen Strategie Palliative Care 2010-2012 diese Absicht untermauert. Die Strategie wird nun um weitere zwei Jahre verlängert. Hauptziele der Strategie sind einerseits eine flächendeckende Etablierung von Palliative Care und andererseits eine angemessene Finanzierung. Alle, gleich welcher sozioökonomischer Herkunft, sollen ein Angebot von Palliative Care in Anspruch nehmen können.
Die Umsetzung erfolgt dann, entsprechend der Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen, bei den Kantonen. Die nationale Strategie wurde von diesen aufgenommen, es sind jedoch nach wie vor Lücken vorhanden. Aufgabe des Bundes ist es hier, via die Gesundheitsdirektorenkonferenz den nötigen Druck auszuüben. Die Umsetzung der Strategie muss nicht einheitlich sein, aber gewisse Standards müssen eingehalten werden. Eine Qualitätssicherung für Patientinnen und Patienten und deren Angehörige ist wichtig.
Nebst der Umsetzung dieser Strategie ist für Palliative CH - das ist die Schweizerische Gesellschaft für palliative Medizin, Pflege und Begleitung - eine Stärkung der Position der Hausärztinnen und Hausärzte zentral. Die meisten Menschen wünschen sich, so lange wie möglich zu Hause zu bleiben und wenn möglich auch zu Hause zu sterben. Um diesen Wunsch erfüllen zu können, braucht es Hausärzte und die Spitex, welche zusammenarbeiten. Im Juni dieses Jahres wurde daher der Masterplan Hausarztmedizin lanciert, welcher diesen Forderungen Rechnung trägt.
Noch einige Sätze zu den Patientenverfügungen: In der Debatte um die Suizidhilfe und die Sterbebegleitung sind die Patientenverfügungen besonders wichtig. Das stellt aber vor grosse Herausforderungen, insbesondere, was die Spitäler und die Ärzteschaft betrifft. Erfahrungen haben gezeigt, dass die Befindlichkeiten oder Wünsche der Patienten natürlich sehr individuell sind und sich auch verändern, sobald eine lebensbedrohende Situation auftritt. Es ist im Ermessen - und das ist eine schwierige Aufgabe für das Spitalpersonal, für Ärztinnen und Ärzte - abzuschätzen, wie gehandelt werden muss. Den Patientenverfügungen muss Rechnung getragen werden, da sie Teil des Selbstbestimmungsrechts sind. Eingefügt ist das in die Artikel 370ff. ZGB; diese Bestimmungen treten schweizweit am 1. Januar 2013 in Kraft. Geben Sie uns die Zeit, damit die Umsetzung eines einheitlichen Rechts über die Patientenverfügungen in der Schweiz vonstattengehen kann.
Sie sehen also: Es ist nicht nichts gegangen - vielmehr ist einiges gegangen. Mit gutem Gewissen können wir alle Vorstösse ablehnen. Ich bitte Sie, Ihrer Kommission zu folgen.
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