Reimann Lukas · Nationalrat · 2012-09-26
Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-26
Wortprotokoll
Ich bedanke mich, dass ich trotz Verspätung das Wort hier noch erhalte.
Der Nationalrat nahm die Motion am 28. Februar 2012 mit überwältigendem Mehr von 165 zu 2 Stimmen an. Der Ständerat folgte am 12. Juni 2012 mit 28 zu 3 Stimmen dem Antrag seiner Kommission, den Motionstext wie folgt zu präzisieren: "Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, welche es ermöglicht, in öffentlich zugänglichen Lokalen auch ausserhalb der konzessionierten Spielbanken Pokerspiele mit kleinem Einsatz und Gewinn zu organisieren. Für solche Turniere, die weder automatisiert noch über Remote-Absatz-Kanäle wie Internet oder Mobiltelefonie durchgeführt werden dürfen, soll eine klare Gesetzesgrundlage geschaffen werden, die den für alle Glücksspiele geltenden Grundsätzen Rechnung trägt."
Die Kommission beantragt ohne Gegenstimme, die Motion in der vom Ständerat abgeänderten Fassung anzunehmen. Sie verzichtet darauf, zur Frage Stellung zu nehmen, ob Poker als Geschicklichkeitsspiel oder als "Glücksspiel" zu betrachten sei, wie es im letzten Satz des abgeänderten Motionstextes des Ständerates heisst. Ansonsten ist sie aber der Auffassung, dass die drei vom Ständerat vorgenommenen Präzisierungen genau der Stossrichtung entsprechen, die ihr beim Einreichen der Motion vorschwebten. Es macht Sinn, die Entkriminalisierung des Pokerns auf öffentlich zugängliche Lokale zu beschränken und weder die [PAGE 1677] Automatisierung noch die Durchführung über Remote-Absatz-Kanäle wie Internet oder Mobiltelefonie zuzulassen.
Entscheidend ist für die vielen Betroffenen nun, dass eine rasche Gesetzesänderung erfolgt und dies auch - und das ist die grosse Bitte der Kommission an Frau Bundesrätin Sommaruga - möglichst rasch geschieht. Als Folge des Bundesgerichtsurteils eröffnete die Eidgenössische Spielbankenkommission verschiedene Strafverfahren wegen der öffentlichen Durchführung von Pokerspielen. Dieser Umstand führte dazu, dass auch die Organisation von Pokerspielen mit kleinen Einsätzen kriminalisiert wurde und immer noch wird.
In der Kommission für Rechtsfragen haben wir erkannt, dass die Kriminalisierung von Pokerspielen mit kleinem Einsatz nicht mit den Zielen der Spielbankengesetzgebung im Einklang steht. Das primäre Ziel des Gesetzgebers war es seinerzeit, die Glücksspielautomaten aus den Restaurants zu verbannen und diese Art von Glücksspiel nur noch in den konzessionierten Spielbanken anzubieten. Dieses Ziel wurde erreicht, und die Spielbanken erwirtschaften jedes Jahr Gewinne in der Höhe von Hunderten von Millionen Franken.
Die Kommissionsmotion will, dass für die erwähnten Pokerturniere eine klare Gesetzesgrundlage geschaffen wird, damit ein öffentlicher und transparenter Spielablauf stattfinden kann. Solche Pokerspiele mit kleinem Einsatz werden heute aus wirtschaftlichen Gründen von den Spielbanken praktisch nicht angeboten. Die Casinos fokussieren sich auf Turniere mit hohen Einsätzen und grossem Glücksspielanteil, um möglichst gutgestellte Besucher anzulocken. Dementsprechend konkurrenzieren solche Pokerturniere mit kleinem Einsatz die konzessionierten Casinos in keiner Art und Weise.
Wir können heute mit der erneuten Annahme der Motion ein klares Zeichen setzen, damit im Gesetzentwurf die Interessen der Bürgerinnen und Bürger gebührend berücksichtigt werden. Der Motionstext ist sehr allgemein formuliert und erlaubt es dem Bundesrat, einen harmonischen Gesetzentwurf auszuarbeiten, welcher sowohl die Interessen der Spielbanken als auch jene der Suchtprävention, der Lotterien und der Hobby-Pokerspieler gebührend berücksichtigt. Die Erkenntnisse der Studienkommission können auch nach Annahme der vom Ständerat geforderten Anpassungen problemlos in den Gesetzestext einfliessen.
Aus diesen Gründen empfiehlt die Kommission für Rechtsfragen einstimmig, die vom Ständerat geänderte Motion anzunehmen. Ein langes Hin und Her zwischen den Räten macht keinen Sinn. Wichtig ist jetzt eine rasche Umsetzung.