Fluri Kurt · Nationalrat · 2012-09-26
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-26
Wortprotokoll
In den letzten Tagen haben wir uns vor allem über die Frage der Testphasen unterhalten. Jetzt geht es aber um die Genehmigung der Vorlage 3. Die Minderheit, die Ihnen Ablehnung empfiehlt, bezieht sich nicht auf Artikel 112b, sondern auf die gesamte Vorlage 3.
Diese beinhaltet, ganz grob gesagt, fünf Elemente. Vier materielle Elemente davon sollen dringlich umgesetzt werden, nämlich erstens die Neuformulierung des Flüchtlingsbegriffs bezüglich Wehrdienstverweigerer und Deserteure, die nach Meinung eines grossen Teils unseres Rates keine direkten Auswirkungen auf die Praxis des Asylverfahrens haben wird. Zweitens geht es um die Frage der Botschaftsgesuche; das wird eine konkrete Änderung bringen, indem eben die Möglichkeit aufgehoben wird, bei einer Schweizer Vertretung im Ausland ein Asylgesuch einzureichen. Das gilt ab Samstag, wenn Sie am Freitag in der Schlussabstimmung zustimmen. Drittens gibt es die Möglichkeit der besonderen Zentren und der Pauschalbeiträge an Sicherheitskosten mit einer Änderung von Artikel 91 des Asylgesetzes. Viertens sollen neu Anlagen und Bauten des Bundes nach Artikel 26b des Asylgesetzes unter bestimmten Voraussetzungen für drei Jahre ohne kantonale oder kommunale Bewilligungen für die Unterbringung von Asylsuchenden genutzt werden können. Das sind die vier Elemente dieser dringlichen Vorlage 3, welche Elemente aus der Vorlage 1 herausgenommen hat und eben dringlich erklären will. Hier hatten wir keine grossen Differenzen mit dem Ständerat.
Die letzte Differenz bezog sich auf die Frage der Testphasen. Ich möchte das Pro und Kontra nicht wiederholen. Sie haben sich gestern Abend mit grosser Mehrheit gegen diese Testphasen entschieden. Die Einigungskonferenz hat sich heute mit 15 zu 11 Stimmen für diese Testphasen entschieden. Der Ständerat hat sich in diesem Sinne durchgesetzt. Nach Meinung der Mehrheit Ihrer Kommission ist es dieser Punkt nicht wert, dass man die gesamte Vorlage 3 nun ablehnt. Ich gehe davon aus, dass die ablehnende Minderheit sich ebenfalls nicht nur auf Artikel 112b bezieht, sondern sie hätte die Vorlage 3 ohnehin, auch ohne diese Testphasen, abgelehnt, weil sie einige Punkte davon nicht will und weil sie das Dringlichkeitsrecht nicht will.
Herr Kollege Glättli, wenn Sie vorhin gesagt haben, dass diese Vorlage eine Abschreckungsvorlage sei, muss ich immerhin darauf hinweisen, dass mindestens mit der Nutzung von Bundesanlagen und -bauten ohne kommunale Bewilligung ein Interesse verfolgt wird, das unser aller Interesse sein sollte, nämlich dass wir diese Bundesanlagen endlich für die Unterbringung von Asylsuchenden nutzen können. Zudem liegen sicher auch die besonderen Zentren und die Pauschalbeiträge an die Sicherheitskosten der Kantone im Interesse des gesamten Rates; auch das ist kein Abschreckungselement.
Unter diesen gesamtheitlichen Aspekten - denken Sie an diese fünf Elemente dieser Vorlage - ist die Mehrheit Ihrer Kommission der Auffassung, dass es diese Vorlage verdient, nun gutgeheissen und am kommenden Samstag in Kraft gesetzt zu werden.