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Fluri Kurt · Nationalrat · 2012-09-17

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-17

Wortprotokoll

Die SPK-SR hat einen ähnlichen Antrag mit 6 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen gutgeheissen, und nach einer Überarbeitung im Ständerat hat das Ständeratsplenum diesen Artikel ohne Gegenstimme gutgeheissen.

Viele Hunde sind bekanntlich des Hasen Tod. Die ablehnende Mehrheit ergibt sich aus einer Vielzahl von Argumenten. Es wurde das Verfahren angesprochen: Der Ständerat als Erstrat hat im Nachhinein, während der Differenzbereinigung, diese grundlegend neue Formulierung, diesen materiell neuen Vorschlag gebracht.

Es gibt rechtsstaatliche Gründe gegen die Dringlichkeit und gegen die Delegationsnorm. Dies dürfte gemäss meiner Einschätzung allerdings lediglich bei einer Minderheit der Kommission den Ausschlag gegeben haben. Die Mehrheit dürfte aufgrund der Diskussion der Meinung sein, die Dringlichkeit sei sowohl in zeitlicher als auch in sachlicher Hinsicht gegeben, die nötige Spezifizierung der Delegationsnorm sei der Fall, das Prinzip der Gewaltenteilung und der Gesetzmässigkeit sei nicht verletzt.

Dann gibt es materielle Gründe: Es gibt Mitglieder der Kommission, die gegen die Verkürzung der Rechtsmittelfrist in Absatz 3 sind. [PAGE 1433]

Und es gibt politische Gründe: Die wesentlichen Fragen des Asylverfahrens und des Asylgesetzes gehören ins Parlament, nicht in die Exekutive und damit auch nicht in die Verwaltung. Hätten wir, das als kleine Nebenbemerkung, die von uns schon oft gewünschte Institution des Verordnungsvetos, hätten sich die einen oder anderen Mitglieder der Kommission vermutlich anders entschieden. Aber der Bundesrat wie auch der Ständerat haben dieses Instrument bekanntlich wiederholt abgelehnt.

So hat sich nun in der Abstimmungskaskade ein sehr dürres Korsett dieses Artikels herausgebildet. Der Artikel hätte nur noch daraus bestanden, dass man erstens die Dauer der Testphase auf ein Jahr begrenzt und zweitens die Regelung nur noch in eine Verordnung aufgenommen hätte, ohne die Möglichkeit, vom Asylgesetz oder vom Ausländergesetz abzuweichen. Das ist aber selbstverständlich: Im Rahmen der geltenden Rechtsordnung kann der Bundesrat zu einem Gesetz jederzeit eine Verordnung erlassen, ohne uns zu fragen. Aber damit wäre der Kern von Absatz 2 aus der Bestimmung weggefallen.

Ich bin der Auffassung, dass eine Mehrheit der Kommission schliesslich deswegen diese Bestimmung abgelehnt hat, um nicht die Koordination mit der noch ausstehenden Vorlage 2 zu gefährden. Wir alle haben ohne Widerspruch im Sommer einen Teil aus der Gesamtvorlage herausgebrochen und eine sogenannte Beschleunigungsvorlage verlangt. Bis Ende Jahr soll uns der Bundesrat eine Beschleunigungsvorlage zu den Verfahren vorlegen, in der es auch um die Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen geht. Wenn wir nun diese Testphase oder "Asylverfahren im Rahmen von befristeten Pilotprojekten", wie es neuerdings geheissen hätte, unterstützt hätten, dann wäre es schwierig geworden, gestützt auf diese Pilotphase eine Beschleunigungsvorlage zu bringen. Denn stellen Sie sich vor, man hätte die Vorlage des Ständerates angenommen und diese Phase auf drei Jahre festgelegt: Dann hätten wir natürlich bei Vorliegen der Beschleunigungsvorlage immer gesagt, dass wir zuerst das Ergebnis der dreijährigen Phase abwarten müssten. Will man nun aber die Phase auf ein Jahr beschränken, dann ist die Aussagekraft dieses Pilotprojektes wahrscheinlich doch eher beschränkt.

Deswegen sind wir mit 14 zu 9 Stimmen zum Schluss gekommen, dass der gesamte Artikel nicht so verabschiedet werden soll.

Die Minderheit I (Bäumle) verlangt nun die Beschränkung auf ein Jahr, das hätte eben die erwähnte beschränkte Aussagekraft zur Folge. Die Minderheit II (Schenker Silvia) will zusätzlich noch, dass der Bundesrat die Verordnung nur im Rahmen des geltenden Rechts erlassen kann. Dafür braucht es aber keine neue Bestimmung, das kann er heute schon.

Deswegen bitte ich Sie im Namen der Mehrheit Ihrer SPK, den gesamten Artikel zu streichen und beide Minderheitsanträge abzulehnen.