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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-09-17

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-09-17

Wortprotokoll

Ich habe die Vorbehalte in Ihrer Kommission gegenüber diesen befristeten Pilotprojekten zur Kenntnis genommen. Ich möchte Ihnen trotzdem noch sagen, weshalb der Ständerat überhaupt auf diese Idee gekommen ist und weshalb der Bundesrat diese Idee unterstützt.

Sie erinnern sich, die ursprüngliche Botschaft des Bundesrates zum Asylgesetz stammt aus dem Jahr 2010, vom 26. Mai 2010. In dieser Botschaft war unter anderem vorgesehen, dass man für die Asylverfahren kürzere Beschwerdefristen vorsieht und gleichzeitig den Rechtsschutz ausbaut. Der Ständerat und dann auch Ihr Rat, der Nationalrat, waren der Meinung, das gehe zu wenig weit. Nur mit einer echten Verkürzung der Beschwerdefristen, nur mit einer echten Verkürzung der Behandlungsfristen könne man auch die Asylverfahren insgesamt echt verkürzen. Zwar war auch immer klar, dass eine solche Verkürzung der Beschwerdefristen, der Behandlungsfristen nie für alle Asylgesuche möglich sein wird, sondern nur für diejenigen, bei denen keine zusätzlichen Abklärungen nötig sind. Das ist auch in allen Ländern so, mit denen wir uns verglichen haben. Diese echte Verkürzung der Behandlungs- und der Beschwerdefristen muss aber einhergehen mit einem echten Ausbau des Rechtsschutzes, mit einer echten, professionellen Rechtsberatung. Auch da war man sich einig. Das ist die Ausgangslage.

Weil beide Räte der Meinung waren, man solle hier einen Schritt weiter gehen, als das die ursprüngliche Botschaft des Bundesrates vorgesehen hatte, haben Sie diesen Teil der ursprünglichen Botschaft an den Bundesrat zurückgewiesen und ihn beauftragt, mit einer sogenannten Vorlage 2 wieder zu kommen, mit der dann diese Asylverfahren wirklich verkürzt werden können. Das EJPD arbeitet gemäss Auftrag Ihres Rates und des Ständerates an dieser Vorlage, zusammen mit den Kantonen. Wir müssen das zusammen mit den Kantonen machen. Asylpolitik ist eine Verbundaufgabe, und wir können das nur gemeinsam mit den Kantonen machen. Wir haben im Sommer einen Zwischenbericht dieser Arbeitsgruppe von BFM und Kantonen - das sind SODK und KKJPD - verabschiedet, und dieser Zwischenbericht wurde der ständerätlichen Kommission vorgelegt. Dort drin haben die Kantone insbesondere die Mitglieder der ständerätlichen Kommission gebeten, die Möglichkeit zu schaffen, bestimmte Eckwerte in diesem neuen Verfahren auszutesten und einen solchen Testartikel einzufügen. Die ständerätliche Kommission ist diesem Begehren insbesondere der Kantone nachgekommen und hat den vorliegenden Artikel 112b so verabschiedet.

Nun, ich verstehe und teile auch die Meinung: Sie sollen und Sie müssen eine gesunde Portion Skepsis gegenüber dem Bundesrat aufrechterhalten, auch wenn Sie dem Bundesrat wohlgewogen sind. Das ist richtig; das ist auch Ihre Aufgabe, und deshalb hat Ihre Kommission das Bundesamt für Justiz gebeten, zu diesem Artikel eine Stellungnahme zu erarbeiten, die Ihrer Kommission seit Freitagnachmittag vorgelegen hat. Ihre Kommission hat das Bundesamt für Justiz gebeten, drei Fragen zu beantworten:

1. Ist die Dringlichkeit gegeben?

2. Ist diese Delegationsnorm, wie sie hier umschrieben ist, hinreichend bestimmt, damit geklärt ist, was der Bundesrat in dieser Verordnung tun kann und was er nicht tun kann?

3. Ist diese Delegationsnorm mit dem Gleichheitsgebot und der Rechtsweggarantie der Bundesverfassung zu vereinbaren?

Das Bundesamt für Justiz hat seine Stellungnahme schriftlich abgegeben. Es hat erstens die Voraussetzungen für die Dringlichkeit bejaht. Es ist zweitens zum Schluss gekommen, dass die Delegationsnorm hinreichend bestimmt ist. Das Bundesamt für Justiz ist drittens zum Schluss gekommen, dass diese Bestimmungen mit dem Gleichheitsgebot und der Rechtsweggarantie der Bundesverfassung vereinbar sind. So viel vielleicht noch zu einer juristischen Einschätzung.

Nun auch noch zur Frage, die heute in Ihrer Kommission diskutiert worden ist: Ist dieser Artikel, diese Delegationsnorm etwas Aussergewöhnliches, etwas, was es noch nie gegeben hat? Das Bundesamt für Justiz hat Ihrer Kommission eine ganze Reihe von Beispielen gegeben, die zeigen, wo solche Delegationsnormen in den letzten Jahren immer wieder gemacht wurden. Das ist nichts Aussergewöhnliches, im Gegenteil: Zum Teil wurden solche Ermächtigungen ohne eine gesetzliche Grundlage gegeben. Hier würden Sie eben den Gesetzesartikel schaffen, der sagt, in welcher Form und in welchem Ausmass der Bundesrat im Rahmen einer Verordnung festlegen könnte, wo für befristete Pilotprojekte auch von Gesetzesbestimmungen abgewichen werden könnte.

Ein letzter Punkt, der in Ihrer Kommission noch diskutiert wurde: Sollen diese befristeten Pilotprojekte für maximal drei Jahre möglich sein? Hier ist in der Kommission die Befürchtung aufgekommen, dass der Druck sinke, die Vorlage 2, diese Neustrukturierung der Asylverfahren, in die Beratung, in das Parlament zu bringen, wenn man das während drei Jahren machen kann. Ich kann Ihnen sagen: Der Druck ist sehr gross, egal ob Sie ein Jahr oder drei Jahre beschliessen. Aber ich habe mich dann im Sinne eines Kompromisses jenem Antrag in Ihrer Kommission angeschlossen, der besagt, man solle diese befristeten Pilotprojekte während maximal einem Jahr durchführen, damit gewisse Klärungen vorgenommen werden können.

Ich bitte Sie in diesem Sinne, im Sinne einer guten Vorbereitung der Vorlage 2, die eine grosse Veränderung im Asylwesen mit sich bringen kann - Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen werden zum Teil anders verteilt -, im Sinne einer guten, soliden Vorbereitung, im Sinne auch der Kantone, die das explizit gewünscht haben, die Minderheit I (Bäumle) zu unterstützen und diesen Artikel in die dringliche Vorlage aufzunehmen.